| Unabhängige Heimaufsicht |
| Donnerstag, 03 Mai 2012 | ||||||
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Baierbrunn - Alten- und Pflegeheime sind verpflichtet, umgehend den Beschwerden von Bewohnern nachzugehen. Bleibt aber weder die persönliche Intervention noch die Beschwerde über den Bewohnerbeirat ohne Folgen, so können Betroffene sich an die unabhängige Heimaufsicht wenden, berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber".
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