Unabhängige Heimaufsicht
Donnerstag, 03 Mai 2012
Baierbrunn - Alten- und Pflegeheime sind verpflichtet, umgehend den Beschwerden von Bewohnern nachzugehen. Bleibt aber weder die persönliche Intervention noch die Beschwerde über den Bewohnerbeirat ohne Folgen, so können Betroffene sich an die unabhängige Heimaufsicht wenden, berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber".


Diese Behörde kontrolliert, ob das Heim die gesetzlichen Vorschriften einhält und die Pflegequalität sicherstellt. Die für das jeweilige Heim zuständige Behörde muss im Heimvertrag genannt sein. Gute Heime hängen die Adresse öffentlich aus.

Quelle: Wort und Bild - Senioren Ratgeber

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