Der nordrhein-westfälische Landtag wird barrierefrei
Freitag, 10 Dezember 2010
Düsseldorf - „Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit seiner Bereitschaft, Zielvereinbarungsverhandlungen über behindertengerechte Umbauten des Parlaments am Rhein aufzunehmen, ein deutliches Zeichen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gesetzt. Ich wünsche mir, dass dieses Vorbild in ganz Nordrhein-Westfalen Schule macht“, dies erklärte der Landesbehindertenbeauftragte Norbert Killewald am Dienstag in Düsseldorf.


Killewald. „Die Verabredung zwischen dem Landtag und der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Nordrhein-Westfalen e.V. (LAG SB NRW) ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW. Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderung ausgerechnet im Landtag vor baulichen oder kommunikativen Barrieren stehen.“

Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit können sowohl gem. § 5 BGG als auch gem. § 5 BGG NRW geschlossen werden. Sie enthalten insbesondere die Festlegung von Mindestbedingungen darüber, wie gestaltete Lebensbereiche künftig zu verändern sind, um dem Anspruch behinderter Menschen auf Zugang und Nutzung zu genügen. Außerdem wird ein Zeitpunkt oder ein Zeitplan zur Erfüllung der festgelegten Mindestbedingungen festgelegt.

Quelle: Der Beauftragte der Landesregierung NRW für die Belange der Menschen mit Behinderung

Hwelt

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