Charta zur Betreuung schwersterkrankter und sterbender Menschen
Mittwoch, 27 Oktober 2010
Es scheint hohe Zeit zu sein, die Diskussion um die ärztliche Suizidbeihilfe und die „Tötung auf Verlangen“ erneut zu beleben, bevor konservative Eliten die Möglichkeit haben, einen ethischen und moralischen Konsens (?) im Hinblick auf das selbstbestimmte Sterben auch eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen zu etablieren, der in höchstem Maße dem geschriebenen Verfassungsrecht abträglich zu sein scheint und so unversehens dazu führen könnte, dass künftig nur noch ein „moralischer Wert“ strikte Geltung beansprucht, während demgegenüber divergierende Werthaltungen als „unmoralisch“ diskreditiert werden – wenn nicht expressis verbis, dann doch aufgrund einer überwältigen Mehrheit, die sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung den Text der Charta zueigen machen, auch wenn diese nicht nach strikter Verbindlichkeit strebt.


Ein Blick in die Definition der „Selbstverpflichtung“ bei Wikipedia lässt erahnen, warum wir in dem ethischen Hochdiskurs über das Leben und Sterben und näher dem Teildiskurs über die ärztlichen Suizidassistenz etwa durch die Palliativmediziner besondere Sorgfalt walten lassen müssen, damit nicht ein gesamtgesellschaftlich gebotener Diskurs durch eine bereichsspezifische Sonderethik der Palliativmedizin gleichsam vollständig internalisiert wird.

Eine zuweilen aus der Perspektive der Ethikexperten sicherlich angenehme Folge einer wie auch immer gearteten Selbstverpflichtungserklärung dürfte darin bestehen, dass über den eigentlich Inhalt eines Chartatextes hinaus bereits mit der Wahl des Begriffs „Charta“ derzeit wohl eine ganz zentrale Funktion fruchtbar gemacht werden soll: Der Hinweis an die Öffentlichkeit, namhafte Experten haben sich zu einem grundlegenden und verantwortungsvollen Konsens durchgerungen und sofern dieser ethische (und moralische!) Konsens dann in der Folge auch noch von einer Vielzahl von Personen und Institutionen über die eigentlichen Initiatoren hinaus mitgetragen wird, erscheint es nahezu unmöglich, diesem intraprofessionellen Konsens die Legitimität absprechen zu wollen (denn schließlich käme ja auch keiner auf die Idee, etwa die UN-Menschenrechtscharta kritisch zu hinterfragen).

Innerhalb der Ärzteschaft hat eine kleine, aber durchaus erlesene Schar von modernen Gegenwartsethiker der Palliativmedizin ein ethisches Gepräge verliehen, dass nach allgemeiner Beachtung strebt und im Übrigen offenbaren soll, dass die Bereichsethik der Palliativmedizin für sich einen Expertenstatus reklamiert, der sich deutlich von der Medizinethik im Allgemeinen abhebt, dem alle Mediziner scheinbar verpflichtet sind, wollen sie doch dem Bild eines guten und fürsorglich handelnden Arztes entsprechen.

Der (Allgemein-)Mediziner – sei es auch derjenige mit ausgewiesenen Facharztqualifikationen – wird von den Palliativmedizinern in Sachen bereichsspezifischer (Sonder-)Ethik unterwiesen und da nimmt es dann nicht wunder, wenn die Experten der Palliativmedizin sich dazu berufen fühlen, auch bei ethischen Irrwegen ihre Kollegen – wohl überwiegend Vertreter der kurativen Medizin – zu maßregeln; Unmut macht sich unter den führenden Palliativmediziner breit, wenn diese mit aktuellen Umfragen konfrontiert werden und dienstbeflissen wird um der Sache willen gerne schnell darauf hingewiesen, dass die Umfrage resp. Untersuchung in und von der Öffentlichkeit entweder überbewertet, falsch interpretiert oder im günstigsten Fall als methodisch unhaltbar verworfen wird.

Eine „Charta“ kommt da zum rechten Zeitpunkt, wird in ihr doch das geballte von der Fürsorge geprägte ethische Grundverständnis einer hochspezialisierten Teildisziplin transportiert und der missionarische Sonderweg hat gerade mit der Veröffentlichung der Charta eine bedeutsame Zwischenstation erreicht: Auch wenn ganz allgemein ein herrschaftsfreier Diskurs über die bedeutsamen Fragen am Lebensende angemahnt wird, hat es ganz aktuell die Palliativmedizin als Teildisziplin verstanden, den ethischen Diskurs nicht nur zu besetzen, sondern zugleich auch ihre Rolle als Leitprofession zu festigen. Der Versuch, dieses existentielle Thema aus dem gesellschaftlichen Diskurs heraus zu sezieren, dürfte als gelungen angesehen werden, wurde es doch in einem ersten Schritt zunächst oligopolisiert und da scheint der Weg zu einem (Ethik-)Monopol nicht mehr weit zu sein.

So gesehen erweist sich gerade in der Zukunft der ethische Diskurs um den Grund und die Grenzen der Palliativmedizin vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben für ein zu wahrendes Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Patienten als ein ethischer Hochdiskurs, der in erster Linie durch seinen aristokratischen, paternalistischen und zuweilen sicherlich auch imperalitischen Charakter gekennzeichnet ist.

Der Soziologe Klaus Feldmann weist völlig zu recht darauf hin, dass vornehmlich ethische Hochdiskurse in einem zunehmenden Maße dadurch geprägt sind, „dass sie …von Experten geführt (werden) und es kommen nur Experten und konforme ‚Hochmenschen’ zu Wort. Die Ethiken und Moralen der anderen Menschen treten in diesen Diskursen nicht, vor allem nicht gleichberechtigt, auf. Philosophen, Theologen und Hüter des abendländischen Geistes missachten empirische Untersuchungen, Meinungsumfragen, Punktionen im Körper des gemeinen Volkes. Somit ist es auch nicht verwunderlich, dass die meisten Menschen ethische Nullrezipienten sind und sein sollen (?), und auch gebildete Westmenschen als passive Empfänger, nicht als Ethikproduzenten anerkannt werden. Schlichte Tatsachen werden in diesen Elitediskursen diskret verschwiegen: Ethik ist ein wissenschaftliches Spezialgebiet wie Finnische Literatur und Moral ist Privatsache, ein Staatsbürger ist nur an das Recht gebunden – und an die Normen der Gruppen und Organisationen, von denen er abhängig ist. Dass herrschende und privilegierte Akteure ihre eigenen ‚Tausch- und Gebrauchsethiken’ und ‚sterilisierten Luxusterritorien’ geschaffen haben, ist für die von staatlichen oder anderen Organisationen abhängigen EthikexpertInnen verständlicherweise kein öffentliches Thema. Ethik geriert sich als ‚nicht normales’ Spezialgebiet der Philosophie wie Erkenntnistheorie und Ästhetik, da ein immer größerer Teil der privilegierten PositionsinhaberInnen im Dienste von mächtigeren Institutionen und Feldern tätig ist: Medizin, Recht, Wirtschaft, Religion, Politik. Somit werden Ethiken immer mehr zu Dienstleistungs-, Werbe und Legitimationsprodukten macht- und ressourcenverschlingender Organisationen. Die Medizinethik hat Aufgaben übernommen, die wissenschaftlich besser von den Sozialwissenschaften erfüllt werden könnten, doch sie dient erfolgreich dem Establishment der Medizin und damit verbundenen Gruppen des Staats-, Rechts- und Wirtschaftsadels. Die Errichtung von Instituten für Ethik und Geschichte der Medizin hat u.a. die Funktion, für das ‚Gesundheitswesen’ wichtige Aspekte, Klassifikationen und Rahmensetzungen, die durch Philosophie und andere Humanwissenschaften vorgeschlagen und legitimiert werden, unter Kontrolle des medizinischen Systems zu bringen, d.h. die Verfügung über wertvolles symbolisches Kapital zu monopolisieren oder zu oligopolisieren.“ (Klaus Feldmann, Sterben, Sterbehilfe, Töten, Suizid. Bausteine für eine kritische Thanatologie und für eine Kultivierungstheorie, 2010, - Vers. 166, S. 131 ff. >>> www.feldmann-k.de/tl_files/kfeldmann/pdf/thantosoziologie...)

Sind also, so muss man/frau kritisch die Frage an die Ethikexperten der Palliativmedizin richten, nicht nur die Allgemein- und Palliativmediziner „ethische Nullrezipienten“, sondern vor allem auch die schwersterkrankten und sterbenden Patienten?

Die möglichen Antworten hierauf enthalten freilich erheblichen ethischen und moralischen Sprengstoff, so dass wohl auch in Zukunft damit gerechnet werden muss, dass eben diese entscheidungserhebliche Frage nicht (!) geklärt werden soll.

Was also würde hier zur weiteren Orientierung beitragen können?

Nun – ich denke, es müsste zwar nicht der ethische Hochdiskurs der Palliativmediziner in der Gänze ersetzt, wohl aber um eine wesentliche Kategorie ergänzt werden: die Anbindung an fundamentale Werte, die ihren Ursprung nicht aus philosophischen oder ethischen Heilsbotschaften beziehen, sondern aus der Verfassung. Es reicht eben nicht zu, sich auf die „Würde“ des schwersterkrankten und sterbenden Patienten zu beziehen und hierbei zugleich das Selbstbestimmungsrecht eben dieser Patienten auf „Null“ zu reduzieren, in dem es für den Patienten (oder aber für den Mediziner schlechthin) keine andere Entscheidung gibt, als sich zu einer „Charta“ zu bekennen.

Die alles entscheidende Frage soll daher wie folgt an die Adresse des Ethikregimes gerichtet werden:

Darf der schwersterkrankte und sterbende Patient darauf hoffen, dass ihm auch nach der Präsentation der Charta die bereichsspezifische Ethik der Palliativmedizin ein Weg eröffnet, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden und – sofern er dazu aufgrund seines Einzelsckicksals nicht mehr in der Lage ist – dabei auch auf die ärztliche Suizidassistenz eines Palliativmediziners zählen kann?

Anders gewendet: Treten die Träger der Charta zur Betreuung schwersterkrankter und sterbender Menschen zugleich auch für eine Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe ein?

Vielleicht sieht sich einer der Gegenwartsethiker in der Lage, diese Frage einer kurzen Antwort hier im BLOG zuzuführen.

Gerne würde ich dazu freilich auch die Meinung derjenigen erfahren, die bisher die Charta unterzeichnet haben.

Alternativ haben wir dazu auch eine Online-Umfrage gestaltet.

Haben Sie Charta bereits unterzeichnet? Wenn ja, treten Sie gleichwohl auch für eine Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe ein?

Quelle: IQB - Lutz Barth

Hwelt

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