Treu betreut
Montag, 13 August 2007
Warum eine "Betreuungsverfügung" ein wichtiger Schutz im Alter sein kann. Mehr als eine Million Menschen haben zur Zeit in Deutschland einen Betreuer zur Seite, weil sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Lebensführung selbst zu bestimmen.

 

Die "Teilbetreuung" - sie hat vor einigen Jahren die "Entmündigung" ersetzt - wird durch einen Richter angeordnet. Wer aber eines Tages weit tragende Entscheidungen für einen übernimmt - und auch, wer dies auf keinen Fall tun soll -, kann jeder in einer "Betreuungsverfügung" festlegen, berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Für ein solches Papier existieren nur geringe formale Anforderungen; jeder kann es frei formulieren. Es kann über die Bestimmung des Betreuers hinaus etwa Vorgaben zum Umgang mit den Besitztümern enthalten, zur ärztlichen Versorgung und auch Wünsche bezüglich eines Gutachters, der die Notwendigkeit zur Betreuung bestätigt. Der Betroffene und möglichst auch der vorgesehene Betreuer sollten es mit Datum unterschreiben und sicher hinterlegen. Gegen eine geringe Gebühr deponiert es auch die Bundesnotarkammer.

 

Quelle: Senioren Ratgeber 8/2007

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