Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Drucken E-Mail
Donnerstag, 22 Dezember 2011
Wiesbaden - Im Jahr 2010 erhielten in Deutschland rund 770 000 Personen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Hilfeempfänger gegenüber dem Vorjahr um 6,2 %.


Die Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.

Im Jahr 2010 waren die Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Durchschnitt 32 Jahre alt. Gemäß dem gesetzlich festgelegten Grundsatz "ambulant vor stationär" hat sich die Leistungserbringung in den letzten Jahren kontinuierlich zu den außerhalb von Einrichtungen erbrachten Hilfen verschoben: 2010 erhielten 43 % der Hilfebezieher Leistungen außerhalb von Einrichtungen, 1998 waren es lediglich 26 %.

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist finanziell die mit Abstand wichtigste Hilfeart der Sozialhilfe: Im Jahr 2010 wurden hierfür 12,5 Milliarden Euro netto aufgewendet. Das war über die Hälfte (57 %) der gesamten Sozialhilfeausgaben in Höhe von 21,7 Milliarden Euro netto.


Quelle: Statistisches Bundesamt

Hwelt

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