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„Bundesministerin von der Leyen scheint ein merkwürdiges Verhältnis zu Deutschen Bundestag zu haben oder sie weiß, wie wenig der Aktionsplan geeignet ist, diese seit dem 26.03.2009 in Deutschland rechtskräftige Menschenrechtskonvention wirklich umzusetzen“, erklärt Dr. Ilja Seifert, Behindertenpolitischer Sprecher der LINKEN im Bundestag zur Antwort der Bundesregierung auf seine Frage nach von der Bundesregierung beschlossenen und dem Bundestag zugeleiteten Aktionsplänen. Acht Aktionspläne hat die Bundesregierung laut eigenen Angaben in dieser Wahlperiode bisher beschlossen, fünf davon hat sie dem Bundestag offiziell zugeleitet. Nicht darunter sind die zwei Aktionspläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Ilja Seifert: „Gerade diese beiden Aktionspläne – der „Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention “ sowie die „Nationale Strategie zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility – CSR) – Aktionsplan CSR“ betreffen nicht nur die Zuständigkeit des BMAS und sollten möglichst allen Abgeordneten zur Kenntnis gegeben werden. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert die aktive Mitwirkung aller Bundesministerien und muss deshalb auch in allen Bundestagsausschüssen beraten werden, nicht nur im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Da dies scheinbar nicht im Interesse von Frau von der Leyen ist, hat DIE LINKE einen Antrag „Behindern ist heilbar“ (Drucksache 17/7872) in den Bundestag eingebracht, in dem u.a. die offizielle Zuleitung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert wird.“
1. Anmerkung:
Bereits im Oktober fragte der Abgeordnete Dr. Ilja Seifert:
Inwieweit hält es die Bundesregierung für angemessen bzw. sachgerecht, den von ihr am 15. Juni 2011 beschlossenen Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (im Unterschied zu vielen anderen Aktionsplänen) bis heute dem Deutschen Bundestag nicht als Unterrichtung durch die Bundesregierung offiziell zugeleitet zu haben, sondern stattdessen lediglich in einem Schreiben der zuständigen Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen den Mitgliedern des Bundestages mitzuteilen, über welchen Link der Aktionsplan abrufbar ist?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe vom 13. Oktober 2011:
Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fasst die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in einer
Gesamtstrategie für die nächsten zehn Jahre zusammen. Derartige Aktionspläne werden nicht dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zugeleitet. Gleichwohl hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, den Mitgliedern des Bundestages den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit Schreiben vom 15. Juni 2011 vorzustellen und dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages das entsprechende Dokument zuzuleiten. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages wird sich am 17. Oktober 2011 in einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen mit dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention befassen.
2. Anmerkung
Neben den acht im Antwortschreiben aufgeführten Aktionsplänen hat die Bundesregierung mehrere weitere Aktionspläne (im weiteren Sinne) dem Bundestag zugeleitet, zum Beispiel:
· Nationaler Masterplan Maritime Technologien, Drs. 17/6926
· Sechstes Energieforschungsprogramm, Drs. 17/6783
· Entwicklungsplan Meer, Drs. 17/6775
· Nationales Reformprogramm Deutschland 2011, Drs. 17/5500
· Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, Drs. 17/4243
· Raumfahrtstrategie der Bundesregierung, Drs. 17/4140
· Nationale Forschungsstrategie Bioökonomie 2030, Drs. 17/3787
· Rohstoffstrategie der Bundesregierung, Drs. 17/3399
· Bundesweites Integrationsprogramm, Drs. 17/3276
· Hightech-Strategie 2020 für Deutschland, Drs. 17/2691
Quelle: Ilja Seifert
Hwelt
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