Zugangsvoraussetzung für Krankenpflege Drucken E-Mail
Mittwoch, 21 Dezember 2011
Berlin - Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Modernisierung der Richtlinie 2005/36/EG zur automatischen Anerkennung des Berufsabschlusses Gesundheits- und Krankenpflege vorgelegt. Darin wird eine Reihe von Veränderungen zur Erleichterung des Anerkennungsprozesses vorgeschlagen. Aus deutscher Sicht wichtigster Punkt ist die geplante Anhebung der Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung auf 12 Jahre Allgemeinbildung bzw. deren Äquivalent. Damit vollzieht die Kommission nach, was in der großen Mehrheit der EU-Staaten schon Realität ist.


„Diese Änderung ist ein wichtiger Meilenstein für die Professionalisierung der Pflege in Deutschland“, sagt Gertrud Stöcker, stv. Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). „Damit wird Deutschland gezwungen, eine mehr als 100 Jahre alte systemische Benachteiligung des Frauenberufs Pflege zu beenden“, so Stöcker weiter. In der Mehrheit der (alten) Bundesländer sei die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege noch nicht einmal im System der beruflichen Bildung integriert. Die EU-Kommission ermögliche außerdem auch eine Äquivalenz zu 12 Jahren Allgemeinbildung. Dadurch würde bei gutem Willen der Bildungspolitik auch in Deutschland der Zugang ohne Abitur weiterhin möglich sein, meint Stöcker. In allen Ländern, die die Anforderungen bereits angehoben haben, hat dies zu einer Steigerung der Attraktivität des Berufes geführt. Letztes Beispiel dafür war vor wenigen Jahren die Schweiz. Dies widerlegt das Argument, durch steigende Anforderungen werde der Nachwuchs ausbleiben. Das Prinzip dürfe nicht länger ausschließlich ‚viele Köpfe‘ sein.

Internationale Studien haben den Nachweis erbracht, dass es einen Zusammenhang zwischen Qualifikation und Patientenergebnissen gibt. Je besser qualifiziert die Pflegefachpersonen sind, umso weniger Komplikationen bis hin zum Tod treten bei Patienten auf. Das unterstützt die Forderung des DBfK nach einer Ausbildung an Hochschulen. Es gibt heute beinahe 30 Studienangebote, in denen mit dem Berufsabschluss der akademische Grad Bachelor erworben werden kann. Wir brauchen mehr davon und zudem eine rasche Reform des Ausbildungsgesetzes, fordert der DBfK.

Der Entwurf der Neufassung der Richtlinie ist jetzt dem EU-Parlament zur Beratung zugeleitet.

Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)

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