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Bildung und Teilhabe für benachteiligte Kinder |
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Donnerstag, 15 Dezember 2011 |
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Berlin - Der Gesetzgeber hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in diesem Jahr den zusätzlichen Bedarf von Minderjährigen an Bildung und Teilhabe anerkannt, um mehr Chancengerechtigkeit für benachteiligte Kinder zu schaffen. Der bisherige Leistungskatalog in der Grundsicherung (‚Hartz IV‘) und Sozialhilfe ist ausgeweitet worden. Mit dem sogenannten ‚Bildungs- und Teilhabepaket‘ wird Kindern in einkommensschwachen Familien nun die Möglichkeit gegeben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen.
Die Leistungen sind in mehreren Gesetzen und dort teilweise unterschiedlich geregelt. Zur Auslegung einer Vielzahl von Rechtsfragen hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. erste Empfehlungen herausgegeben. Diese sollen der Praxis dabei helfen, die Vorschriften zum Bildungs- und Teilhabepaket zügig und praktikabel umzusetzen. „Wir wollen, dass benachteiligte Kinder tatsächlich die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Denn, wie das Bundesverfassungsgericht betont hat, gehören zu einem menschenwürdigen Leben nicht nur Nahrung, Kleidung und Unterkunft. Unverzichtbar sind auch die Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben“, so Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Diese neuen Leistungen gibt es nicht nur für junge Menschen, die Grundsicherung oder Sozialhilfe erhalten. Auch Familien, die einen ‚Kinderzuschuss‘ nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten und Kinder in Familien mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können das Bildungs- und Teilhabepaket nutzen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
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