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Ilja Seifert fragt - die Bundesregierung antwortet |
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Freitag, 09 Dezember 2011 |
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„Mit einer Kampagne auf die UN-Behindertenrechtskonvention hinzuweisen ist richtig, aber mit Plakaten allein verändert sich für die Menschen mit Behinderungen nichts. Deswegen müssen neben den (wenigen) sinnvollen Maßnahmen aus dem Aktionsplan weitere Aktivitäten erfolgen.
Dazu gehören eine systematische Überprüfung aller Gesetze und Verordnungen auf ihre Kompatibilität mit der Konvention und erste überfällige Gesetzesänderungen wie die Streichung des Kostenvorbehalts aus § 13 des XII. Sozialgesetzbuches. Maßstab für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist und bleibt die Konvention selbst, nicht der Aktionsplan der Bundesregierung.“, erklärt Ilja Seifert, behindertenpolitischer Sprecher der LINKEN im Bundestag zu den Antworten der Staatssekretärin Dr. Annette Niederfranke aus dem BMAS vom 7. Dezember auf seine drei schriftlichen Fragen an die Bundesregierung.
Quelle: Ilja Seifert
Hwelt
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