Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe Drucken E-Mail
Dienstag, 06 Dezember 2011
"Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte unserer Gesellschaft! Ziel muss sein, das Lebensumfeld an ihren Bedürfnissen auszurichten, ganz im Sinne des Inklusionsgedankens der UN-Behindertenrechtskonvention. Um diesen mit Leben zu erfüllen, haben wir im Mai als eines der ersten Bundesländer den Entwurf eines Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention vorgelegt. Derzeit entwickeln wir diesen in einem intensiven Dialog mit den Organisationen behinderter Menschen zu einem bayerischen Aktionsplan weiter. Und das mit großem Erfolg: Die Resonanz ist riesig, alleine auf unserer 1. Fachtagung am 3. November auf der ConSozial in Nürnberg haben sich etwa 150 Personen aus Verbänden, Politik, Wissenschaft und Verwaltung eingebracht", so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer anlässlich des Welttags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember und ergänzte: "Um Inklusion Wirklichkeit werden zu lassen, müssen alle an einem Strang ziehen. Ich appelliere an alle Akteure, vor allem auch an die bayerischen Kommunen, auch für ihren Bereich eigene Aktionspläne zu entwickeln, die speziell die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen."


Die Ministerin weiter: "Inklusion ist eine nationale Aufgabe, die nur flächendeckend zu bewältigen ist. Dass die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung bisher in der Alleinverantwortung der Kommunen liegen, ist nicht mehr zeitgemäß! Im Zuge eines modernen gesellschaftspolitischen Ansatzes der Inklusion sollten wir mittelfristig auch den Gedanken eines Bundesleistungsgesetzes weiterverfolgen, damit die Teilhabe und die gesamtgesellschaftliche Verantwortung sichergestellt werden. Wir wollen die Rechte von Menschen mit Behinderung weiter stärken und ihre Bedarfe endlich auf eine zeitgemäße Weise abdecken."


Nach Abschluss des Diskussionsprozesses werden die Ergebnisse in den Aktionsplan eingearbeitet und in einer 2. Fachtagung mit den Verbänden erörtert. Der Entwurf steht auf der Homepage des Bayerischen Sozialministeriums bereit unter http://www.stmas.bayern.de/behinderung/unkonvention/index.php.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Hwelt

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