Versorgungsstrukturgesetz der Bundesregierung Drucken E-Mail
Montag, 05 Dezember 2011
Es heißt, je schlechter ein Gesetz gemacht ist, desto mehr Änderungsanträge werden dazu eingebracht. Wie schlecht muss ein Gesetz sein, wenn die eigenen Koalitionsfraktionen 125 Anträge einbringen? Damit liegen mehr als doppelt so viele Seiten Änderungen wie Gesetzestext vor. Doch das heute von Schwarz-Gelb verabschiedete Versorgungsstrukturgesetz hat sich auch durch die 125 eingebrachten Änderungsanträge keinesfalls verbessert.Bereits die eingeschlagene Grundrichtung, sich bei den Reformen nicht zuerst am Bedarf der Patientinnen und Patienten zu orientieren, verurteilt das gesamte Vorhaben zum scheitern. Anstatt die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Medizinern sowie ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungserbringern voranzubringen, wird hier weiter das klassische Berufsbild des “Einzelkämpferarztes” gefördert.


Anstatt auf moderne Versorgungskonzepte wie Medizinische Versorgungszentren zu setzen, die fachübergreifende Teamarbeit und flexiblere Arbeitszeiten erlauben, wird deren Gründung ohne Notwendigkeit erschwert. Anstatt den Weg einer einheitlichen gerechten Verteilung der Honorare unter den Ärztinnen und Ärzten zu fördern, wird die Vergütungsverteilung der Leistungserbringer wieder regionalisiert. Damit werden auch die ungerechtfertigten Unterschiede bei den Arzthonoraren zwischen den Bundesländern zementiert.

Auch wurden nur wenige, der bei der Anhörung deutlich gewordenen Probleme und Fehlentscheidungen revidiert. Stattdessen wurden zunehmend neue Regulierungen hinzugefügt und durch Änderungsanträge weiter verändert. Fest steht, dass die Kosten für die Versicherten steigen, ohne dass sich die Versorgungssituation verbessert. Wie schon sein Vorgänger tut sich FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr hauptsächlich durch Ankündigungen und Versprechungen hervor. Für die Versorgungsfragen von heute und morgen liefert er nach wie vor die Antworten von gestern.

Quelle: Silvia Schmidt

Hwelt

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