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Donnerstag, 01 Dezember 2011 |
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Auch zwei Jahre nach Inkrafttreten der "UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung" ist Deutschland von einer bundesweiten Umsetzung der Konvention noch weit entfernt. ""Vor allem von der Kultusministerkonferenz hätte ich mir einen mutigeren Zeitplan für mehr Inklusion in den Schulen gewünscht"", sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, am Donnerstag angesichts des Internationalen Welttages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. KMK-Präsident Bernd Althusmann hatte vor wenigen Tagen verlauten lassen, der volle Zugang von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung zu Regelschulen werde ""noch Jahre dauern"". Im föderalen Bildungssystem sind die Länder für die Umsetzung der Konvention zuständig.
Lüders kritisierte zudem, dass die Empfehlungen der KMK zur Umsetzung der Konvention nicht rechtlich verbindlich sind. "Schülerinnen und Schülern mit Behinderung und deren Eltern droht damit ein Zwei-Klassen-System zwischen einigen Ländern, die eine schnelle Umsetzung forcieren und denen, die auf die Bremse treten". Dabei hätten "alle Kinder und Jugendlichen das Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu inklusiver Bildung auf Regelschulen", sagte Lüders. "Exklusiver Unterricht heißt Selektion – das ist weder zeitgemäß noch pädagogisch sinnvoll", sagte Lüders und verwies darauf, dass Vielfalt im Schulunterricht die individuelle Leistungsentwicklung fördere. Lüders: "Vielfalt macht neugierig. Vielfalt schafft Empathie und ist das beste Mittel zur Integration."
Der "Internationale Tag der Menschen mit Behinderung" wurde 1993 von den Vereinten Nationen als Gedenktag ausgerufen. Er soll das Bewusstsein für die Probleme von Menschen mit Behinderung schärfen und zum Abbau von noch bestehenden Benachteiligungen beitragen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG ) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Hwelt
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