Stellungnahme der BKÄ zum Online-Portal „DrEd Drucken E-Mail
Donnerstag, 01 Dezember 2011
Berlin - Laut (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte,nach der sich die verbindlichen Berufsordnungen der Ärztekammern in den Bundesländern richten, dürfen Ärztinnen und Ärzte die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich aus der Ferne durchführen. Dieser Behandlungsgrundsatz dient dem Schutz des Patienten. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten – die Grundlage jeder Behandlung – kann nur aufgrund eines persönlichen Kontakts geschaffen werden.


Diagnose und Behandlung allein über das Internet können nicht im Interesse des Patienten sein. Vor diesem Hintergrund sehen wir Angebote wie „DrEd“ äußerst skeptisch. Telemedizinische Verfahren können ärztliches Handeln unterstützen, sie sind aber kein Instrument, um ärztliche Kompetenz zu ersetzen. Die BÄK unterstützt prinzipiell die Erprobung und den Einsatz telemedizinischer Methoden in der Patientenversorgung. Dabei muss Telemedizin aber der Patientenversorgung dienen und nicht der Erschließung neuer Absatzmärkte für die Industrie.

Quelle: Bundesärztekammer

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