Mindestlohn in der Pflege kann nur erster Schritt sein Drucken E-Mail
Mittwoch, 30 November 2011
Berlin - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu jetzt eine wissenschaftliche Evaluierung bestehender Regelungen zu allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen in acht Branchen vorgelegt. Darin konnten keine Beschäftigungsverluste durch Mindestlohnregelungen feststellen werden. Die teilweise geäußerten Sorgen im Zusammenhang mit der Einführung branchenbezogener Mindestlöhne, wie etwa in der Pflegebranche, hätten sich als unbegründet erwiesen.


Das Mindestlohngesetz in der Pflege hatte im Jahr 2009 festgelegt, dass Pflegehilfskräfte ohne abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung in den alten Bundesländern einen Stundenlohn von 8,50 Euro brutto und in den neuen Bundesländern von 7,50 Euro erhalten. Ab 1. Januar 2012 erhöht sich dieser Mindestlohn um jeweils 0,25 Euro, auf dann 8,75 Euro (West) und 7,75 Euro (Ost). "Diese Einführung eines Branchen-Mindestlohnes kann nur der erste Schritt sein.

Vor dem Hintergrund eines stetig voranschreitenden Fachkräftemangels in der Pflege muss es uns gelingen, langjährige Hilfskräfte durch zügige und effektive Fortbildungsmaßnahmen zu Fachkräften weiterzubilden. Dazu werden wir jede Chance nutzen. Denn in den nächsten neun Jahren brauchen wir mehr als 75.000 gut ausgebildete, zusätzliche Fachkräfte. Durchschnittlich verdient eine Pflegefachkraft in Deutschland, laut RWI-Gutachten, 2.300 Euro brutto", so Greiner.

Quelle: Arbeitgeberverband Pflege e.V.

Hwelt

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