Kultusminister ignorieren die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention Drucken E-Mail
Montag, 28 November 2011
Zu den von der Kultusministerkonferenz (KMK) veröffentlichten Empfehlungen "Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen" erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Nach über zwei Jahren Beratung sind die heute veröffentlichten Empfehlungen der Kultusministerkonferenz eine tiefe Enttäuschung. Anstatt das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen voranzubringen, bleiben die KMK-Empfehlungen ein zahnloser Tiger.


Den in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebenen Vorrang des gemeinsamen Lernens lassen die Empfehlungen außer Acht. Das Recht behinderter Kinder auf Regelschule wird weder anerkannt noch umgesetzt. Unter dem Begriff der Inklusion will die KMK alles verstanden wissen, was die Bildungslandschaft in Deutschland heute schon vorsieht. Vor dem Hintergrund einer Integrationsquote von unter 20 Prozent ist das nicht akzeptabel.

Damit ignoriert die Kultusministerkonferenz maßgebliche Wertsetzungen des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Wer die inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen ernsthaft verwirklichen will, darf nicht nur den Mund spitzen, sondern muss auch pfeifen. Behinderte Kinder brauchen ein verbindliches Zugangsrecht zur Regelschule.

Quelle: Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

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