Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen verhindern Drucken E-Mail
Mittwoch, 23 November 2011
Berlin - Zur gestern vom Bundesfamilienministerium veröffentlichten Studie "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland" erklärt Prof. Dr. Beate Rudolf, Deutsches Institut für Menschenrechte: "Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die aktuelle Studie des Bundesfamilienministeriums. Sie rückt endlich die besonders verletzliche Lage von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in den Mittelpunkt und zeigt, in welchem erschreckend hohen Ausmaß sie körperliche und sexuelle Gewalt erfahren und Opfer von Diskriminierungen werden. Die Studie belegt deutlich, dass die Gefährdung in Einrichtungen besonders hoch ist, da die bestehenden Strukturen Abhängigkeiten fördern und nicht an Selbstbestimmung und Artikulation der Betroffenen ausgerichtet sind. Dies wiederum schwächt die Beschwerdemacht der Betroffenen.


Nach Artikel 6 und 16 der UN-Behindertenrechtskonvention muss der Staat geeignete Maßnahmen treffen, um Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen. Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt die unabhängige Lebensführung behinderter Menschen und ihre Einbeziehung in die Gemeinschaft in den Mittelpunkt (Artikel 19). Die durch die Studie ermittelten Daten zur Gewaltbetroffenheit von Frauen in Einrichtungen untermauern die Notwendigkeit, in Deutschland neue Wohnformen und gemeindenahe Assistenzangebote zu entwickeln. Sofort müssen die existierenden Einrichtungen so organisiert werden, dass Missbrauch und Gewalt ausgeschlossen werden. Dazu gehört auch, in Einrichtungen unabhängige Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen. Außerdem müssen Frauen und Mädchen darin gestärkt werden, ihre Rechte wahrzunehmen.

Auch bei der Umsetzung der Europaratskonvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (CAHVIO), die Deutschland im Mai 2011 gezeichnet hat und deren Ratifikation in Vorbereitung ist, müssen die Bedarfe von gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderungen angesichts dieser Ergebnisse besonders beachtet werden."

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte

Hwelt

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