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Fragwürdiger Automatismus |
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Samstag, 08 März 2008 |
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Berlin (KNA) Der Gesetzentwurf von gut 200 Bundestagsabgeordneten zu Patientenverfügungen ist auf deutliche Kritik der Bundesärztekammer gestoßen. Eine solche detaillierte gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen werde «der Individualität des Sterbens nicht gerecht und läuft Gefahr, einen fragwürdigen Automatismus am Ende des Lebens zu erzeugen», sagte Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Es stelle sich die Frage, inwieweit überhaupt eine gesetzliche Regelung notwendig sei.
Abgeordnete aus SPD, FDP, Linkspartei und Grünen hatten zuvor einen Gesetzentwurf zur rechtlichen Regelung von Vorab-Festlegungen für den Krankheitsfall ins Parlament eingebracht. Dieser strebt eine uneingeschränkte Gültigkeit von Patientenverfügungen an, betont das Selbstbestimmungsrecht und lehnt jede Reichweitenbegrenzung ab.
Hoppe betonte, schon nach geltendem Recht sei die Patientenverfügung zur künftigen Behandlung im Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit grundsätzlich verbindlich, soweit das Dokument nicht rechtlich Verbotenes wie zum Beispiel aktive Sterbehilfe verlange.
Weiter sagte er, solche Verfügungen könnten wie die gleichfalls verbindlichen Vorsorgevollmachten eine wesentliche Hilfe für das Handeln des Arztes sein. Eine Vorsorgevollmacht oder eine Kombination einer solchen Vollmacht mit einer Patientenverfügung sei aber aus ärztlicher Sicht einer Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht vorzuziehen. Die Vollmacht benenne für den Arzt einen Ansprechpartner, der den Willen des Patienten zu vertreten habe und der bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens mitwirke.
Hoppe verwies darauf, dass die Bundesärztekammer bereits heute vor der Abfassung einer Patientenverfügung auf jeden Fall ein ärztliches Beratungsgespräch empfehle. Es gehe um wichtige medizinische Fachkenntnisse. Eine Patientenverfügung solle stets mit Blick auf konkrete Situationen und Maßnahmen formuliert werden.
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