Schulhelfer-Situation im Schuliahr 2011/2012 erneut verschlechtert Drucken E-Mail
Dienstag, 23 August 2011

Berliner Senat legt bei der Inklusion den Rückwärtsgang ein - Schulhelfer-Situation im Schuliahr 2011/2012 erneut verschlechtert. In diesem Schuljahr verschärft sich die Situation für Kinder mit Behinderungen an Berliner Schulen, die während des Schulbesuches auf einen Schulhelfer angewiesen sind, deutlich.

Der im Jahr 2010 durchgeführte "Runde Tisch Schulhelfer" der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung brachte keine Verbesserungen und die im Juni 2011 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift Schulhelfer 07/2011 verschlimmert die ohnehin nicht zufrieden stellende Situation weiter.

 

Zu den aktuell am deutlichsten unterversorgten Standorten gehören die folgenden Schulen:
  
Grundschule am Flielßtal               120 Stunden beantragt      30 Stunden bewilligt
Friedrichshagener Grundschule      160 Stunden beantragt      35 Stunden bewilligt
Freie Waldorfschule Kreuzberg      102 Stunden beantragt      30 Stunden bewilligt
August-Hermann-Francke-Schule   230 Stunden beantragt      50 Stunden bewilligt
Helene-Häusler-Schule                 190 Stunden beantragt      20 Stunden bewilligt
Albatros-Schule                          170 Stunden beantragt      10 Stunden bewilligt
Richard-Keller-Schule                     24 Stunden beantragt       8 Stunden bewilligt
Katholische Schule St. Hildegard     37 Stunden beantragt       0 Stunden bewilligt
Ebereschen-Grundschule               40 Stunden beantragt       0 Stunden bewilligt
Sonnen-Grundschule                     21 Stunden beantragt       0 Stunden bewilligt

 

Nicht nur, dass das Budget für Schulhelfer mit 8,7 Mio. Euro für das Kalenderjahr 2011 viel zu gering bemessen und zudem gedeckelt wurde - dies stand bereits bei der Festlegung des Doppelhaushaltes in 2009 fest - sieht die neue Verwaltungsvorschrift erstmalig vor, dass nur noch jeweils 10% des Budgets für Kinder an Förderzentren sowie für Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen, motional-Soziale Entwicklung und Sprache verwandt werden dürfen.

 

Neben dieser Quotenvorgabe bewirkt die seit 20.06.2011 gültige Verwaltungsvorschrift auch, dass jeglicher darüber hinaus bestehender Bedarf anspruchsberechtigter Schüler seitens der Bildungsverwaltung vollkommen ignoriert und der Bedarf dem Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel angepasst wird, statt umgekehrt. Dies verhindert eine bedarfsgerechte, individuelle Förderung und Unterstützung und steht in direktem Gegensatz zu den in der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankerten Rechten, dem dortigen Diskriminierungsverbot und der enthaltenen Verpflichtung der Staaten und Kommunen, angemessene Vorkehrungen zu treffen. (BRK Art. 24).

 

Darüber hinaus: durch die neu geschaffene "Anlage 4" der Verwaltungsvorschrift Schulhelfer 07/2011 weist die Bildungsverwaltung die Jugendämter nun direkt an, keine weiteren Stunden aus deren Mitteln zu bewilligen - die Schulleitungen werden übergangen. Im vergangenen Schuljahr überprüften Jugendämter meist vor Ort den individuellen Bedarf eines Schülers erneut und gewährten den im Einzelfall vorliegenden Bedarf.

 

Die Eltern werden nun dazu gezwungen, für die Sicherstellung der angemessenen Beschulung ihrer Kinder ausschließlich den Klageweg zu gehen. Die Bildungsverwaltung beschert den Betroffenen somit eine zusätzliche Belastung. Der Landeselternausschuss Berlin schließt sich der Forderung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen vom 16.08.2011 nach einer umgehenden Fortsetzung des Runden Tisches an, und fordert bis zur Herbeiführung einer deutlichen Verbesserung die Aussetzung der Bewilligungspraxis nach der neuen Verwaltungsvorschrift Schulhelfer und die Wiedereinführung des Mehrbedarfsetats, wie bis 2009 praktiziert.

 

Für die erfolgreiche Umsetzung der Inklusion ist

- die Barrierefreiheit aller Schulen,
- eine qualitativ wie quantitativ adäquate Ausstattung mit pädagogischem und unterstützendem Personal,
- die Beibehaltung und der Ausbau der Versorgung mit Schulhelfern an allen Lernorten,
- die Schaffung von deutlich geringeren Klassenfrequenzen

zwingend erforderlich.

 

Jede Schule sollte Inklusionsschule werden - denn Schule ist auch für Kinder mit Behinderungen wesentlicher Bestandteil ihres persönlichen sozialen Umfeldes.

 

Inklusion ist weder ein Sparpaket, noch ist sie kostenneutral realisierbar und die Umsetzung darf nicht auf dem Rücken der Berliner Schüler mit Behinderungen und ihrer Familien ausgetragen werden.


Autor: Günter Peiritsch Landeselternausschuss Berlin - Vorsitzender


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