BeB bedauert PID-Zulassung Drucken E-Mail
Dienstag, 12 Juli 2011
Berlin – Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) bedauert die gestern getroffene Entscheidung des Deutschen Bundestages, der zufolge die umstrittene Methode der Präimplantationsdiagnostik (PID) „in Ausnahmefällen“ zugelassen wird. Nach Auffassung des BeB hätte nur ein gesetzliches Verbot der PID der zunehmenden Gefährdung der Würde des Menschen und der Solidarität mit Menschen mit Behinderung entgegenwirken können.


Als evangelischer Bundesverband von Einrichtungen der Behindertenhilfe und für Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen appellieren wir trotz der nun getroffenen Entscheidung an das im Grundgesetz verankerte Menschenbild, das eine Verzweckung menschlichen Lebens nicht zulässt. Eine Abstufung des Lebensschutzes nach genetischer Disposition (etwaige Behinderung) oder Entwicklungsstand (etwa nach der Nidation) betrachten wir nach wie vor als Verstoß gegen die Menschenwürde und Artikel 2 (2) und 3 (3) des Grundgesetzes.

Der Gesetzgeber hat nun den Weg dazu geöffnet, dass entstandenes menschliches Leben kraft Gesetzes vor seiner Entwicklung begutachtet und gegebenenfalls verworfen werden darf. Wir betonen weiterhin, dass auch behindertes Leben lebenswert ist und Anspruch auf Solidarität und Unterstützung der Gemeinschaft hat. Es ist Aufgabe der Gesellschaft, Krankheit und Behinderungen als Teil der Lebenswirklichkeit anzuerkennen, nicht aber, die Existenz von Menschen mit Behinderung zu verhindern.

Die Entscheidung, die PID zuzulassen, wenn auch nur in den begrenzten Fällen einer „schwerwiegenden Erbkrankheit“, halten wir für bedenklich, denn eine eng begrenzte Zulassung ist unrealistisch. Die Tatsache, dass für eine PID mindestens 7 oder 8 Embryonen hergestellt werden müssen, führt in das ungelöste ethische Dilemma, was mit den „übrig gebliebenen“ Embryonen geschehen solle. Eine schleichende Ausweitung ist zu erwarten.

Noch vor wenigen Tagen hat der BeB die damals noch unentschlossenen Parlamentarier sowie die Befürworter der Zulassung der PID angeschrieben, um für ein Verbot dieser genetischen Untersuchung des Embryos in der Petrischale zu werben. Aus den zahlreichen Rückmeldungen war zu entnehmen, dass einzelne Abgeordnete davon überzeugt werden konnten – auch wenn es im Ergebnis nicht für eine Gesamtablehnung im Bundestag gereicht hat.

Quelle: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)

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