Ärzteschaft will bei PID Verantwortung übernehmen Drucken E-Mail
Montag, 27 Juni 2011
Berlin - „Wenn sich der Gesetzgeber für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik ausspricht, wird die Ärzteschaft Verantwortung dafür übernehmen, dass dieses Verfahren unter kontrollierten Bedingungen und nur bei vorheriger fachkundiger Beratung angewendet wird.“ Das sagte Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer und Mitglied des Vorstands der Bundesärztekammer bei der Vorstellung eines Memorandums der BÄK zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Das von einer Arbeitsgruppe des Vorstandes der Bundesärztekammer (BÄK) und des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK erarbeitete Papier zeigt medizinische, ethische sowie rechtliche Argumente für eine begrenzte Zulassung der PID auf. Der 114. Deutsche Ärztetag in Kiel hatte im Juni dem Memorandum mit großer Mehrheit zugestimmt.


„Die ethische Abwägung spricht für eine Zulassung der PID in bestimmten Grenzen und unter kontrollierten Voraussetzungen. Unter Gesichtspunkten der Zumutbarkeit für die Frau und des Entwicklungsstandes des vorgeburtlichen Lebens ist die In-vitro-Befruchtung mit PID in bestimmten Fällen ethisch weniger problematisch als eine Pränataldiagnostik mit nachfolgendem Schwangerschaftsabbruch“, sagte Schulze, der auch Mitglied der gemeinsamen Arbeitsgruppe des Vorstandes und des Wissenschaftlichen Beirats „Memorandum zur Präimplantationsdiagnostik“ ist.

Prof. Dr. Heribert Kentenich, Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe an den DRK Kliniken Berlin-Westend und ebenfalls Mitglied der gemeinsamen Arbeitsgruppe hob hervor, dass die Präimplantationsdiagnostik international seit mehr als 20 Jahren etabliert sei. „Mit einem Dammbruch ist nach den Erfahrungen aus dem Ausland nicht zu rechnen.“ Kentenich geht davon aus, dass in Deutschland etwa 200 Paare pro Jahr Gebrauch von der PID machen würden. Gleichwohl betonte der Gynäkologe, dass bei einer Zulassung der PID eine Eingrenzung der Indikationsstellung dringend notwendig sei. Keine Indikationen für die PID dürften insbesondere Geschlechtsbestimmungen ohne Krankheitsbezug, Alter der Eltern und Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Allgemeinen sein.

Nach dem Memorandum sollen den bei den Landesärztekammern angesiedelten interdisziplinär aus Ärzten der Humangenetik, Reproduktionsmedizin, Pädiatrie und anderen Disziplinen sowie Ethikern und Vertretern aus Selbsthilfe- und Behindertenverbänden zusammengesetzten Kommissionen die einzelnen Behandlungsfälle in anonymisierter Form vorab zur Beurteilung vorgelegt werden. Das Papier sieht zudem vor, dass die Bundesärztekammer bei einer gesetzlichen Zulassung der PID in einer (Muster-) Richtlinie zur Durchführung der PID Regelungen zum Indikationsspektrum, zur personellen und apparativen Ausstattung, zur medizinischen und psychosozialen Beratung sowie zur Lizenzierung weniger Zentren trifft.

Quelle: BÄK

Hwelt

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