Ärztetag für eng begrenzte Zulassung der PID Drucken E-Mail
Mittwoch, 01 Juni 2011
Berlin - Der Deutsche Ärztetag in Kiel hat sich für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in engen Grenzen und unter kontrollierten Verfahrensvoraussetzungen ausgesprochen. Die Delegierten unterstützen damit ein Memorandum zur PID, das eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Vorstandes der Bundesärztekammer (BÄK) und des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK erarbeitet hat. Das Papier zeigt medizinische, ethische sowie rechtliche Argumente für eine begrenzte Zulassung des Verfahrens auf. Demnach sollte es Ziel des Indikationsmodells sein, Paaren mit hohem genetischem Risiko zu einer Schwangerschaft mit einem von dieser genetischen Erkrankung unbelasteten Embryo zu verhelfen. Nach Auffassung des Ärztetages ist die In-vitro-Befruchtung mit PID unter Gesichtspunkten der Zumutbarkeit für die Frau und des Entwicklungsstandes des vorgeburtlichen Lebens, in bestimmten Fällen ethisch weniger problematisch als eine Pränataldiagnostik mit nachfolgendem Schwangerschaftsabbruch.


Dabei sollte die PID allenfalls Paaren angeboten werden dürfen, für deren Nachkommen ein hohes Risiko einer familiär bekannten und schwerwiegenden, genetisch bedingten Erkrankung besteht. Keine Indikationen für die PID dürfen insbesondere Geschlechtsbestimmungen ohne Krankheitsbezug, Alter der Eltern und Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Allgemeinen sein. Der Ärztetag hob hervor, dass nur der Gesetzgeber legitimiert sei, das menschliche Leben elementar berührende Fragen verbindlich zu regeln. "Gestattet der Gesetzgeber die PID in engen Grenzen, wird die Ärzteschaft an einer verantwortungsbewussten Umsetzung - so wie sie in ihrem Memorandum zur PID skizziert ist - nicht zuletzt im Interesse einer optimalen Versorgung und Behandlung der betroffenen Paare umsichtig mitwirken", heißt es in dem Beschluss des Ärzteparlaments.

Quelle: BÄK

Hwelt

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