Zielvereinbarungsverhandlungen zur Herstellung von Barrierefreiheit Drucken E-Mail
Montag, 21 März 2011
Düsseldorf "Die Aufnahme von Zielvereinbarungsverhandlungen zwischen dem nordrhein-westfälischen Landtag und der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Nordrhein-Westfalen e.V. (LAG Selbsthilfe NRW e.V.) zeigt, dass der Landtag in Nordrhein-Westfalen die Forderung nach gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung ernst nimmt. Mit der jetzt durchgeführten gemeinsamen ersten Begehung zur Bestandsaufnahme wurde die Grundlage für die Zielvereinbarung gelegt." Dies erklärte der nordrhein-westfälische Landesbehindertenbeauftragte Norbert Killewald in Düsseldorf. Die LAG SELBSTHILFE NRW e.V. hatte den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen im November letzten Jahres zur Aufnahme von Zielvereinbarungsverhandlungen aufgefordert. An der jetzt durchgeführten ersten Begehung des Landtages nahmen Vertreter der Selbsthilfe, der Behindertenverbände, des Landtages sowie der nordrhein-westfälische Landesbehindertenbeauftragte Norbert Killewald teil.


Geesken Wörmann, Vorsitzende der LAG SELBSTHILFE NRW e.V., erklärte im Rahmen der Begehung, dass es aus Sicht der Menschen mit Behinderung unhaltbar sei, dass bei Anhörungen im Landtag Redner im Rollstuhl beispielsweise nur in der hintersten Reihe sitzen können, weil der Plenarsaal nicht barrierefrei sei. Deshalb begrüße sie ausdrücklich die Bereitschaft des Landtages, hier Abhilfe zu schaffen.

Norbert Killewald wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Landtag nicht zur Aufnahme von Zielvereinbarungsverhandlungen verpflichtet sei: "Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit seiner Bereitschaft, trotzdem Zielvereinbarungsverhandlungen über behindertengerechte Umbauten des Parlaments am Rhein aufzunehmen, ein deutliches Zeichen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gesetzt."

Zielvereinbarungen sind Verträge über die nachträgliche Herstellung von Barrierefreiheit bei Gebäuden im Bestand. Sie enthalten insbesondere die Festlegung von Mindestbedingungen darüber, wie gestaltete Lebensbereiche künftig so zu verändern sind, dass sie dem Anspruch behinderter Menschen auf Zugang und Nutzung "in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe" (§ 4 BGG NRW) genügen. Außerdem wird in den Vereinbarungen ein Zeitpunkt oder ein Zeitplan zur Erfüllung der festgelegten Mindestbedingungen festgelegt.

Quelle: Der Beauftragte der Landesregierung NRW für die Belange der Menschen mit Behinderung

Hwelt

Kommentare
Neuer Kommentar
+/-
Kommentar schreiben
Name:
Email:
 
Website:
Titel:
UBBCode:
[b] [i] [u] [url] [quote] [code] [img] 
 
 
Please input the anti-spam code that you can read in the image.

3.26 Copyright (C) 2008 Compojoom.com / Copyright (C) 2007 Alain Georgette / Copyright (C) 2006 Frantisek Hliva. All rights reserved."

 

Hinzufügen Mr. Wong Hinzufügen Webnews Hinzufügen Icio Hinzufügen Oneview Hinzufügen Yigg Hinzufügen Linkarena Hinzufügen Digg Hinzufügen Del.icoi.us Hinzufügen Reddit Hinzufügen Simpy Hinzufügen StumbleUpon Hinzufügen Slashdot Hinzufügen Netscape Hinzufügen Furl Hinzufügen Yahoo Hinzufügen Blogmarks Hinzufügen Diigo Hinzufügen Technorati Hinzufügen Newsvine Hinzufügen Blinkbits Hinzufügen Ma.Gnolia Hinzufügen Smarking Hinzufügen Netvouz Hinzufügen Folkd Hinzufügen Spurl Hinzufügen Google Hinzufügen Blinklist