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Behindertenbeauftragter begrüßt Gesetzentwurf zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik |
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Donnerstag, 10 Februar 2011 |
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„Ein Aussortieren menschlichen Lebens etwa danach, ob eine Behinderung oder chronische Krankheit prognostiziert wird, darf es auch in Zukunft nicht geben“, betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe anlässlich der Veröffentlichung des fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik.
Präimplantationsdiagnostik schüre eine gesellschaftliche Haltung, die vermeintliche Qualitätsgesichtspunkte über die Würde und Unantastbarkeit des Menschen stelle. „Eine teils geforderte Eingrenzung der Präimplantationsdiagnostik, etwa auf Fälle erwarteter Totgeburten, wird nicht gelingen. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass die Anwendungsfälle immer mehr ausgeweitet werden, bis hin zur Geschlechtswahl. Der Dammbruch ist vorgezeichnet“, verdeutlichte der Beauftragte. Letztlich bleibe jeder Eingrenzungsversuch eine ethisch nicht vertretbare Entscheidung darüber, ob ein Mensch lebenswert ist oder nicht. „Ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik muss zügig gesetzlich klargestellt werden. Der Gesetzentwurf ist hierfür eine gute Grundlage“, betonte Hubert Hüppe .
Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Hwelt
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