|
Menschen mit Behinderungen als Opfer des Nationalsozialismus nicht vergessen |
|
|
|
Donnerstag, 20 Januar 2011 |
|
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, möchte daran erinnern, dass Menschen mit Behinderungen zu den ersten Opfern des Nationalsozialismus in Deutschland gehörten. Nationalsozialisten ermordeten im sogenannten „T4-Programm“ ab 1939 über 100.000 Menschen mit Behinderungen. Bereits ab 1934 wurden von den Nazis so bezeichnete „Erbkranke“ systematisch erfasst, selektiert und zwangssterilisiert. Wissenschaftler führten an vielen weiteren medizinische Experimente durch.
Schon Jahre vor Beginn der NS-Diktatur entwickelte sich eine menschenverachtende Ideologie, die zwischen „lebenswerten“ und „lebensunwerten“ Menschen unterschied. Diese Ideologie legte den Grundstein für die grausamen Taten der Nationalsozialisten. Die Morde an Menschen mit Behinderungen waren die Vorläufer der späteren Massenmorde an Juden in Vernichtungslagern in ganz Europa.
Hubert Hüppe: „Es darf in Deutschland nie wieder eine Ideologie um sich greifen, die Menschen mit Behinderungen das Lebensrecht abspricht. Anfängen bei bioethischen Themen, bei denen versucht wird, zu enttabuisieren und menschliches Leben zu relativieren, muss entschieden entgegengetreten werden.“
Aus diesem Anlass wird er am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
am 27. Januar 2011 um 15.00 Uhr an der Gedenkstätte Tiergartenstraße 4, 10785 Berlin-Mitte
einen Kranz niederlegen.
Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Hwelt
|