Videotelefon-Service für Hörgeschädigte Drucken E-Mail
Montag, 17 Januar 2011
Ein neuer Service erlaubt es Hörgeschädigten, über Videotelefonie mit Behörden in Gebärdensprache zu kommunizieren. Voraussetzung dafür ist ein Computer mit Kamera, ein Internet-Zugang und ein Programm, das kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden kann. Mit diesem Programm können die Gebärdensprachler mit speziell dafür geschulten - ebenfalls hörgeschädigten - Mitarbeitern der jeweiligen Behörden in Gebärdensprache kommunizieren.


Bisher nehmen folgende Behörden und Dienste an dem Service teil:

  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert speziell für Menschen mit Behinderungen zu Arbeitsmarkt, Fördermöglichkeiten oder dem Persönlichen Budget.
  • Das bundesweite Bürgerservice-Telefon D115 gibt allgemeine Auskünfte und informiert darüber, welche Behörden für einzelne Anliegen zuständig sind.
  • Das Gesundheitsministerium beantwortet allgemeine Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt allgemeine Informationen zu Banken, Versicherungen und Wertpapieren


Für Menschen ohne Kamera oder langsamer Internet-Verbindung steht außerdem ein Textchat zur Verfügung. Technische Unterstützung zum Einsatz des Programms erfolgt per Mail oder Fax. Das Programm wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Unterstützung des Deutschen Gehörlosenverbandes entwickelt. Es läuft unter Windows XP oder höher. Das Programm selbst ist kostenlos, es können Kosten durch die Internet-Verbindung entstehen. Weitere Informationen und das Programm zum Download gibt es unter http://www.telemark-rostock.de/gebaerdentelefon/

Quelle: Aktion Mensch

Hwelt

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