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Neues Theater in Zittau eröffnet – Barrierefreiheit nicht beachtet |
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Dienstag, 05 Oktober 2010 |
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Zu den Barrieren im sanierten Gerhart-Hauptmann-Theater in Zittau erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Ilja Seifert: Voller freudiger Erwartung fuhr ich am vergangenen Freitag zur Wiedereröffnung des Zittauer Theaters. Die Sanierung des kulturellen Mittelpunkts der Stadt im Dreiländereck zeugt vom Willen der Bürgerinnen und Bürger, ihre Kulturlandschaft zu erhalten. Erfreulich, daß die Verantwortlichen sowohl in der Stadt als auch im Landkreis diese Bereitschaft aufgriffen, die nötigen Mittel bereitstellten und nicht an der falschen Stelle „sparten“.
Allerdings trübte sich meine Vorfreude rasch ein: Der Anspruch von Menschen mit Beeinträchtigungen (insbesondere von Rollstuhlbenutzern) am kulturellen Leben teilzuhaben, sind nur sehr unzureichend berücksichtigt. Das ist heutzutage inakzeptabel. Nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention sondern auch die sächsische Landesbauordnung – und nicht zuletzt der Anstand – verlangen zwingend, bei größeren Sanierungsarbeiten umfassende Barrierefreiheit herzustellen. Zwar gelange ich jetzt – über wenig einfallsreich gestaltete Rampen - ins Foyer, muss aber um in den Saal oder auch nur auf die Toilette zu kommen, das Gebäude wieder verlassen und fast das halbe Gebäude auf Kopfsteinpflaster umrunden, um durch einen „Dienstboteneingang“ hineinrollen zu können. Den neuen Rang im Foyer, wo zur Eröffnung das Buffet aufgebaut war, können Rollstuhlfahrer nur von unten betrachten. Jeglicher Zugang ist ihnen verwehrt.
Die Barrierefreiheit eines neu sanierten Gebäudes ist eine gesetzliche Vorschrift, keine Kannbestimmung. Der Verweis auf eine angeblich geringe Zahl von Benutzerinnen und Benutzern mit Rollstuhl ist zynisch. Es kommt ja auch keiner auf die Idee, erst einmal zu schauen, ob es auch oft genug brennt, bevor man Brandschutzeinrichtungen einbaut. Wer bestimmte Gruppen von Menschen ausschließt, macht sich strafbar.
Ich fordere den verantwortlichen Gesellschafter, den Landkreis Görlitz, sowie den Geschäftsführer der Theatergesellschaft auf, schnellstmöglich Änderungen vorzunehmen. Der Verweis auf zu hohe Kosten ist unzulässig. Wären die Vorschriften von Anfang an bei den Planungen beachtet worden, hätten die (zusätzlichen) Kosten äußerst gering gehalten werden können.
Quelle: Dr. Ilja Seifert
Hwelt
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