Denkmalschutz vor Barrierefreiheit? Drucken E-Mail
Donnerstag, 16 September 2010
Zum Tag des offenen Denkmals, der bundesweit am 12. September und in Berlin am 11. und 12. September begangen wurde, melden sich der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Jürgen Schneider und der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung zu Wort:


Im Programmheft für Berlin finden sich viele Veranstaltungsorte, die mit dem Rollstuhlsymbol als „barrierefrei“ ausgewiesen sind, diesen umfassenden Anspruch aber bei näherer Betrachtung nicht erfüllen. Am aktuellen Beispiel dem jüngst für rund 3,5 Millionen Euro sanierten Schloss Friedrichsfelde (Wiedereröffnung am 27. August 2010) wird deutlich, dass auch ein Jahr nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention weder die Zugänglichkeit noch die Nutzbarkeit eines so herausragenden Gebäudes für alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderung eine Selbstverständlichkeit ist. Auch nach der Sanierung bleibt mobilitätseingeschränkten Menschen, zum Beispiel Rollstuhlnutzern, der Besuch von kulturellen Veranstaltungen und Ausstellungen in diesem Haus verwehrt. Die öffentlich zugänglichen Räume im Erdgeschoss und im ersten Stock sind nur über Treppen zu erreichen. Bereits im Jahre 2000 vorliegende und genehmigte Planungen für die Herstellung von Barrierefreiheit wurden offensichtlich nicht weiterverfolgt. Die vom Land Berlin ausgereichten Mittel aus dem einstigen Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR wurden nicht an die Herstellung von Barrierefreiheit geknüpft.

Dagegen heißt es im Berliner Denkmalschutzgesetz: „Die Denkmalbehörden berücksichtigen bei ihren Entscheidungen die Belange mobilitätsbehinderter Menschen“. Diese Formulierung reicht in der Praxis offensichtlich nicht aus, um den Teilhabeanspruch aus dem Artikel 11 der Verfassung von Berlin („Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Das Land ist verpflichtet, für die gleichwertigen Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen“) und den Menschenrechtsanspruch der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.

Dass es auch anders geht, zeigt die in der Verantwortung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten befindliche Sanierung des Schinkel-Pavillons am Schloss Charlottenburg – derzeit in der Planung. Hier wurden die bereitgestellten Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit der Bedingung verknüpft, Barrierefreiheit herzustellen. Zu diesem Zweck wurden bereits richtungweisende Lösungsvarianten gefunden und vereinbart. Diese können auch für künftige Sanierungen vorbildhaft sein.

Quelle: Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Berlin

Hwelt

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