Wahl der Schwerbehindertenvertretungen Drucken E-Mail
Montag, 30 August 2010
Anlässlich der ab 1. Oktober beginnenden Wahlen von Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben und Dienststellen sagt Hubert Hüppe: „Es handelt sich um eine wichtige Entscheidung im betrieblichen Mitwirkungsprozess, um die Rechte von schwerbehinderten Beschäftigten zu sichern. Je mehr schwerbehinderte Beschäftigte daran teilnehmen, umso stärker ist die Position der betrieblichen Vertrauensleute.“


Bundesweit werden die Wahlen über zwei Monate bis zum 30. November durchgeführt. Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung, dazu gehören auch Schwerbehinderte in Elternzeit und im Mutterschutz sowie schwerbehinderte Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Betrieb beschäftigt sind.

Schwerbehinderte im Beruf haben eine Reihe von besonderen Rechten, dazu gehören unter anderem der Zusatzurlaub, der besondere Kündigungsschutz und Ansprüche auf Anpassung von Arbeitsplatz und Arbeitszeiten an die Behinderung. Diese Rechte sind aber oft nur durchsetzbar, wenn es eine engagierte Schwerbehindertenvertretung gibt. Hüppe dazu: „Um das Recht zu bekommen, was einem zusteht, braucht man die Schwerbehindertenvertretung. Deshalb meine Bitte, nehmen Sie Ihr Recht wahr, gehen Sie zur Wahl. In vielen Betrieben und Dienststellen hat sich die engagierte Arbeit der Vertrauensleute bewährt, weil sie als Experten in eigener Sache es vielfach geschafft haben, Benachteiligungen zu verhindern und Arbeitsplätze zu sichern.“

Jede Schwerbehindertenvertretung stellt eine eigenständige Institution dar, sie ist nicht dem Betriebs- oder Personalrat untergeordnet.

Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

 Hwelt

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