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Schutz vor überhöhten Temperaturen am Arbeitsplatz |
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Freitag, 16 Juli 2010 |
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Angesichts der seit Wochen andauernden Hitzewelle in weiten Teilen Deutschlands ist kaum einem Arbeitgeber und Arbeitnehmer bekannt, dass es strenge gesetzliche Vorschriften gibt, wie ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer vor überhöhten Temperaturen am Arbeitsplatz schützen muss. Verstöße gegen die Regelungen zum Arbeitsschutz können zu Bußgeldern führen. Deshalb sollten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer die Regelungen des Arbeitsschutzes kennen.
Es kommt dabei auf die Regelungen der aktuellen Arbeitsstättenrichtlinie an. Dort ist folgendes geregelt: Schon bei einer Temperatur von über 26° Celsius muss der Arbeitgeber erste Maßnahmen ergreifen, um die Hitzeeinwirkung aufzufangen. Die zweite Grenze ist dann bei 30° Celsius erreicht. Die Arbeitnehmer dürfen dann nicht mehr normal belastet werden. Der Arbeitgeber muss sich auf geänderte Arbeitzeiten, Veränderung des Arbeitsumfeld und andere Maßnahmen einlassen, beispielsweise Lockerung der Bekleidungsregelung, Bereitstellen von Trinkwasser. Damit insbesondere Arbeitgeber hier keinen Gesetzesverstoß begehen, sollte insoweit eine rechtsanwaltliche Beratung erfolgen.
Quelle: Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hwelt
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