8 Signets Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren Drucken E-Mail
Mittwoch, 28 April 2010
Die Behindertenbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: „Das Motto der Zukunft lautet: Weg mit Stufen, Treppen, Stolperfallen und Ja zu großer Schrift, mehr Farbe und mehr Licht. Deshalb verleihe ich heute mit Freude acht “Signets Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ hier in Essen. Alle Essener Bürgerinnen und Bürger können stolz darauf sein, dass Essen heute den Spitzenplatz bei der Signet-Vergabe in ganz NRW einnimmt. Motor für diese sehr positive Entwicklung ist die Signet-Geschäftstelle der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V., die erkannt hat, dass das Signet den Menschen Sicherheit gibt“, sagte die Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow heute (27. April 2010) anlässlich einer Feierstunde zur Signet-Verleihung in der Zeche Zollverein in Essen. „Die Menschen können sich darauf verlassen, dass sie in den Gebäuden mit dem Signet „NRW ohne Barrieren“ wirklich zurechtkommen. Es kennzeichnet einen soliden, guten Standard, gute Nutzbarkeit“, so Gemkow weiter.


Folgende Einrichtungen werden ausgezeichnet:

  • Theater im Rathaus
  • Stadtbibliothek
  • Schloss Borbeck
  • Ruhr Museum/ Zollverein
  • Evgl. Marktkirche, Stadtmitte
  • Kath.Nikolauskirche, Stoppenberg
  • Touristikzentrale
  • Grugapark


Das „Signet Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ hat die Landesbehinderten-beauftragte gemeinsam mit Vertretern des nordrhein-westfälischen Landesbehindertenbeirats und der „agentur barrierefrei nrw“ entwickelt. Es gewährleistet landesweit einheitliche Standards in den vier Bereichen: Barrierefrei bewegen, Barrierefrei orientieren, Barrierefrei hören, Barrierefrei erklären und verstehen.

Für die Auszeichnung eines Gebäudes müssen bestimmte bauliche und gestalterische Kriterien erfüllt sein, die in einem besonderen Kriterienkatalog beschrieben worden sind. Neben obligatorischen Grundkriterien müssen gebäude- bzw. einrichtungsspezifische Anforderungen erfüllt sein, um das Signet zu erhalten. Solche Anforderungen wurden z.B. für Geschäfte, Supermärkte, Kaufhäuser, Sparkassen, Banken, Postämter, Hotels und Schwimmbäder beschrieben. Das Signet wird auf Antrag verliehen. Die Prüfung der Vergabevoraussetzungen kann durch örtliche Selbsthilfezusammenschlüsse oder durch kommunale Einrichtungen erfolgen. Die Kosten für das Signet trägt der Antragsteller.

„Diese guten Beispiele müssen überall in Nordrhein-Westfalen Schule machen. Menschen mit Handicap wünschen sich eine Orientierungshilfe, die Ihnen anzeigt, dass sie in ein Geschäft, Hotel, Gaststätte, Kino, oder Schwimmbad ohne Hindernisse hineinkommen und dort auch gut zurechtkommen. Das „Signet Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ gibt diese Hilfe. Es steht allen Kommunen in unserem Land zur Verfügung“, führte Angelika Gemkow aus. „Ich will mit dem Signet eine Marke, ein Markenzeichen etablieren, damit das Thema Barrierefreiheit endlich zur Selbstverständlichkeit wird. Die mit dem Signet verbundene Anerkennung für die Eigentümer von ausgezeichneten Gebäude und Einrichtungen kann Ansporn für andere sein, selbst etwas zu tun und den guten Beispielen zu folgen. Meine Bitte an die örtlichen Akteure ist, mit dafür zu sorgen, dass das „Signet Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ fester Bestandteil in unserem Straßen- und Stadtbild wird.“

Weitere Informationen zum Signet „Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ finden Sie im Internet unter www.lbb.nrw.de.

Quelle: Beauftragte der Landesregierung NRW für die Belange der Menschen mit Behinderung

 Hwelt

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