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Die Behindertenbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: „Die Herstellung von Barrierefreiheit ist eine der zentralen Herausforderungen, denen sich unsere Gesellschaft, Bund und Länder stellen müssen. In einer älter werdenden Gesellschaft ist der Abbau von Barrieren in der Wohnung, in den Kirchen, im Wohnumfeld, am Bahnhof ein Top-Thema. Wir bauen mehr Rollatoren als Kinderfahrräder. Richtig bauen und umbauen muss zum guten Ton gehören. Gehen, laufen, rollen, rein- und rauskommen – das ist Teilhabe für Menschen. In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits viele gute Beispiele für Barrierefreiheit: Landesgartenschauen, Wohnprojekte, Theater, Gesundheitszentren. Trotzdem muss noch viel getan werden. Die Tatsache, dass beispielsweise nur rd. 1 % der Wohnungen in Deutschland barrierearm bzw. barrierefrei ist, macht den Handlungsdruck deutlich. Energiesparen und Barriereabbau gehören zusammen. Eine meiner zentralen Forderungen ist zum Beispiel die Schaffung von Sachverständigen für Barrierefreiheit. Das sind Bauexperten, durch die teure Fehler bei Planungen und Sanierungen vermieden werden können. Sie beraten, informieren und überprüfen.“ Dies erklärte die nordrhein-westfälische Landesbehindertenbeauftragte heute (9. März 2010) im Rahmen der 9. Sitzung des Landesbehindertenbeirates, an der auch der neue Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe teilnahm.
Hüppe unterstützte Gemkow, dass die Herstellung von Barrierefreiheit eine der zentralen Herausforderungen der Zukunft und Bestandteil der UN-Konvention sei. Er führte ferner aus, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Bund und Ländern und Kommunen zügig umgesetzt werden muss. Beispielsweise müssten die Themen Inklusive Bildung und berufliche Teilhabe weiter vorangetrieben werden.
Hubert Hüppe : „Teilhabe und Inklusion fangen klein an. Durch gemeinsam erlebte Zeit in Kita, Schule sowie Ausbildung und Studium entstehen wechselseitige Berührungsängste gar nicht erst, ein Leben in Vielfalt ist selbstverständlich . Das „zusammen leben“, das „zusammen arbeiten“ und das „zusammen seine Freizeit verbringen“ sind dann Normalität.“ Auch nicht behinderte Arbeitgeber und Personalverantwortliche würden dann zuerst auf das achten, was der behinderter Mensch kann und nicht auf das, was er oder sie nicht kann. Denn die Konvention fordere uns auf, Maßnahmen einzuleiten, die Menschen mit Behinderung eine berufliche Teilhabe ermöglichten. Der Schwerpunkt liege dabei ganz deutlich auf Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt, erklärte der Bundesbehindertenbeauftragte. „Wir werden uns der Aufgabe stellen müssen, dieser Forderung nachzukommen - nicht zuletzt deshalb, weil wir es uns schlichtweg nicht leisten können, eine ganze Gruppe von Menschen mit ihren Talenten und ihrem Einsatzwillen vom Arbeitsmarkt fernzuhalten.“, so Hubert Hüppe.
Quelle: Die Beauftragte der Landesregierung NRW für die Belange der Menschen mit Behinderung
Hwelt
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