Entwicklungszusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe Drucken E-Mail
Samstag, 13 Februar 2010
Hubert Hüppe und Sigrid Arnade
Hubert Hüppe und Sigrid Arnade
Der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe eröffnete in dieser Woche die Ausstellung "Entwicklung ist für alle da! Menschenrechte für Menschen mit Behinderung umsetzen - inklusive Entwicklung gestalten" von bezev und Handicap International im Kleisthaus.


In seinem Grußwort zur Eröffnung der Ausstellung unterstrich Hubert Hüppe sein Ziel, bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die gleichberechtigte Teilhabe als Menschenrecht anzuerkennen und im Bewusstsein der Gesellschaft zu verankern: „Auch der Artikel 32 der UN-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, behinderte Menschen bei der internationalen Zusammenarbeit einzubeziehen. Wenn wir von Entwicklungszusammenarbeit sprechen, bedeutet dies, dass alle Länder sich auf gleicher Augenhöhe begegnen. Auch wir können von Entwicklungsländern lernen, wenn es um Inklusion geht.“ Entwicklungsprogramme sollten selbstverständlich behinderte Menschen erreichen: „Ziel aller Aktivitäten muss die inklusive Gesellschaft, die Gesellschaft für alle, sein.“

Er betonte, die Bundesregierung und das Bundesministerium für Entwicklungszusammenarbeit stelle sich bereits den Forderungen der UN-Konvention: „Dabei spielen natürlich auch die Millenniums-Entwicklungsziele der UN mit der übergeordneten Zielsetzung, bis 2015 die Armut zu halbieren, eine wichtige Rolle. Sie können nur dann erreicht werden, wenn Menschen mit Behinderung inklusiv berücksichtigt werden. Dazu müssen die Maßnahmen und Projekte konsequent auf ihre Zielgenauigkeit überprüft werden. Die Zusammenarbeit mit den Menschen vor Ort ist unerlässlich.“

Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben ISL, beschrieb die kontroverse Diskussion bei der Erarbeitung zur UN-Konvention in New York: „Der Artikel 32 zur Entwicklungszusammenarbeit war ein sehr umstrittener Artikel. Es waren gerade die westlichen Staaten, die diesen Artikel lieber nicht in der Konvention haben wollten, weil sie Angst hatten, dass dies Geld kostet!“ Des Weiteren sollten nach Artikel 32 Betroffene und ihre Organisationen bei allen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit einbezogen werden. Die Entwicklungsprogramme müssten grundsätzlich für alle Betroffenen zugänglich sein, also auch die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen, was der Grundsatz der Konvention zur Kooperation und Unterstützung ebenfalls fordert: „Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Entwicklung und selbstbestimmte Beteiligung“:

Mareike Bübl von bezev - Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit und Sylvia Werther vom SODI - Solidaritätsdienst-international stellten die Idee einer Gesellschaft für alle dar, in der Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen gleichermaßen geachtet werden: „Um die volle Beteiligung von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, müssen Barrieren abgebaut werden. Es muss einen Zugang für alle zu den wichtigsten Lebensbereichen, wie Gesundheit, medizinischer Behandlung, Bildung und Arbeit für alle geben!“

Stefan Lorenzkowski von Inklusive:Bildung moderierte die Eröffnungsveranstaltung zu der informativen Wanderausstellung, die noch bis zum 26. Februar im Kleisthaus zu sehen ist und dann nach Herne weiterzieht.

 

Links:
Handicap International
http://www.handicap-international.de

 
Autorin: Susanne Krumpholz

 Hwelt

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