Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin Drucken E-Mail
Sonntag, 07 Februar 2010
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Die Ausbildung zur Erzieherin erfolgt bereits auf einem hohen Niveau. Durch steigende Anforderungen in den einzelnen Arbeitsfeldern absolvieren viele Erzieherinnen jedoch zusätzliche Qualifikationen und Fortbildungen. Eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme ist die Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin. Heilpädagoginnen erziehen, unterstützen und beraten Kinder und Erwachsene in erschwerten Lebenslagen. Heilpädagoginnen arbeiten ressourcenorientiert und helfen den betroffenen Menschen, sich selbst zu entfalten.

 

Die Ausbildung zur Erzieherin erfolgt bereits auf einem hohen Niveau. Durch steigende Anforderungen in den einzelnen Arbeitsfeldern absolvieren viele Erzieherinnen jedoch zusätzliche Qualifikationen und Fortbildungen. Eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme ist die Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin. Heilpädagoginnen erziehen, unterstützen und beraten Kinder und Erwachsene in erschwerten Lebenslagen. Heilpädagoginnen arbeiten ressourcenorientiert und helfen den betroffenen Menschen, sich selbst zu entfalten.

 

Zugangsvoraussetzungen und Dauer der Ausbildung zur Heilpädagogin

 

Für die Ausbildung zur Heilpädagogin sollte man eine Fachschulausbildung, die auf einem sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Beruf aufbaut, vorweisen können.

Die Ausbildung zu Heilpädagogin baut auf der Ausbildung zu Erzieherin oder auf der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin auf. Je nach Bundesland sollte man mindestens ein bis zwei Jahre Berufserfahrung in seinem bisherigen, pädagogischen Arbeitsumfeld gesammelt haben.

Die Ausbildung zur Heilpädagogin dauert in der Regel 24 Monate in Vollzeitform. Manche Ausbildungsstätten bieten auch eine verkürzte Ausbildungsdauer von 18 Monaten an. Berufsbegleitend kann man die Ausbildung zur Heilpädagogin in 4 Jahren absolvieren. Neben staatlich getragenen Ausbildungsstätten für Heilpädagoginnen gibt es auch private Anbieter. Private Anbieter verlangen ein monatliches Schulgeld in der Höhe von ca. 100 bis 250 Euro.

 

Fördermöglichkeiten

 

Auszubildende können Bafög oder Meisterbafög erhalten. Weitere mögliche Anlaufstellen sind die Bundesanstalt für Arbeit sowie die jeweiligen Berufsgenossenschaften.

 

Ausbildungsstätten

 

Der nachfolgend Link führt zu einer Liste von Ausbildungsstätten, welche die Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin oder zur Diplom-Heilpädagogin in Vollzeit oder Teilzeit anbieten:

Ausbildungsstätten zur staatlich anerkannten Heilpädagogin und zur Diplom-Heilpädagogin

 

Ausbildungsinhalte

 

Die Auszubildenden werden befähigt, Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Verhaltensauffälligkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufweisen, heilpädagogisch zu fördern. In der Ausbildung lernen angehende Heilpädagogen, wie man Förder- und Behandlungspläne erstellt, die sie als Grundlage für ihre spätere Arbeit mit förderbedürftigen Menschen brauchen.

Der Unterricht besteht aus einem theoretischen Teil (die heilpädagogische Didaktik) und aus einem fachpraktischen Teil (heilpädagogische Methoden). Zu den theoretischen Fächer gehören:

  • Heilpädagogik
  • Pädagogik
  • Psychologie
  • Medizin
  • Soziologie
  • Rechtskunde

Um beispielsweise eine gute Erziehungsberatung leisten zu können, werden im Fach "Psychologie" die fachtheoretischen Grundlagen vermittelt. So erhalten die Auszubildenden einen Einblick in das systemische Arbeiten.

Im fachpraktischen Unterricht werden die Grundlagen der heilpädagogischen Methoden vermittelt. Nach den Richtlinien des Berufsverbandes der Heilpädagogik, kurz BHP, werden folgende heilpädagogische Methoden angewendet:

  • Psychomotorik
  • Wahrnehmungsförderung
  • Kinesiologische Übungen
  • Heilpädagogisches Spiel
  • Heilpädagogische Übungsbehandlung (Entwicklungsförderung)
  • Spieltherapie im nicht-direktiven Verfahren
  • Rhythmisch-musische Angebote
  • Heilpädagogische Sprachförderung
  • Verhaltensmodifikation
  • Kreatives Werken und Gestalten, Tanz
  • Entspannungsmethoden
  • Systemische Beratung
  • Gesprächsführung

Während der Ausbildung absolvieren die Auszubildenden mehrwöchige Praktika. Die Praktika finden in verschiedenen heilpädagogischen Arbeitsfeldern statt. Die Auszubildenden werden dabei durch eine Mentorin (i.d.R. eine Leherin) betreut. Die Mentorin leitet die Auszubildenden an, z. B. beim Schreiben einer heilpädagogischen Ersteinschätzung oder beim Erstellen eines Förderplans.

Die Heilpädagogin im Berufsleben

Heilpädagoginnen erstellen und diagnostizieren vorliegende Probleme oder Störungen, führen Elterngespräche bzw. Beratungen durch und erstellen Förder- und Behandlungspläne. Anhand dieser Pläne werden die individuellen Ressourcen und Fähigkeiten des jeweils betroffenen Patienten herausgearbeitet. Denn heilpädagogisch arbeiten heißt ressourcenorientiert arbeiten. Heilpädagoginnen setzen nicht bei den Defiziten der Patienten an, sondern sie handeln ganzheitlich. Der Begriff "Ganzheitlichkeit" ist der wichtigste Grundgedanke in der Heilpädagogik. So fördert die Heilpädagogin z. B. nicht ein sprachauffälliges Kind nur mit Sprachübungen, sondern sie bezieht gezielt den ganzen Körper in die Übungen ein.

Darüber hinaus beraten Heilpädagoginnen die Erziehungsberechtigen, zum Beispiel in Konfliktsituationen (vgl. Bundesagentur für Arbeit: Heilpädagoge/Heilpädagogin). Heilpädagoginnen arbeiten interdisziplinär. Bei sprachauffälligen Kindern arbeitet sie u.a. eng mit Logopädinnen zusammen, um fachtheoretische Hindergründe für die Sprachauffälligkeit zu erfahren.

Berufsaussichten

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung sind sie berechtigt, die Berufszeichnung "Staatlich anerkannte Heilpädagogin"/"Staatlich anerkannter Heilpädagoge" zu führen. Diese staatliche Anerkennung gilt bundesweit. Heilpädagoginnen können eine eigene Praxis führen oder im Anstellungsverhältnis arbeiten. Nachfolgend eine (unvollständige) Liste mit weiteren möglichen Arbeitsfeldern:

 

  • Sonderkindergärten
  • Schulkindergärten
  • integrative Kindertagesstätten
  • Heilpädagogische Tageseinrichtungen und Heime
  • Frühförderstellen
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • schulische Förderzentren
  • Sonderschulen
  • Einrichtungen für behinderte Menschen
  • Kliniken, Krankenhäuser
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Ambulante Maßnahmen (z.B. Einzelintegration von Behinderung bedrohter Kinder in Regelkindergärten)
  • intensive Einzelbetreuung
  • Jugendsozialarbeit
  • Beratungsstellen (z.B. Erziehungsberatungsstelle)
  • Heilpädagogische Praxen

 

Quellen:

Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung: Lehrpläne für die Fachakademie für Heilpädagogik, Entwurf Dezember 2000

Bundesagentur für Arbeit: Heilpädagoge/Heilpädagogin

 

 Hwelt

 

 

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