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Während die Politik in der Winterpause war, haben sich mehrere Theologen in Zeitungen und Zeitschriften in der Debatte um die Stammzellforschung zu Wort gemeldet. Im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) weist der Mainzer katholische Moraltheologe Johannes Reiter den Vorwurf des Fundamentalismus in Richtung katholischer Kirche zurück.
KNA: Herr Professor Reiter, es fällt auf, wie systematisch Theologen von evangelischer und katholischer Seite für eine Verschiebung des Stichtags im Stammzellgesetz argumentieren. Ist das abgesprochen?
Reiter: Ob Methode dahintersteckt, kann ich nicht beurteilen. Aber ich habe schon den Eindruck, dass Bischof Huber durch seinen Beitrag die Diskussion noch einmal forcieren wollte. Die Befürworter einer Verschiebung des Stichtags erhalten noch einmal gezielt theologische Unterstützung.
KNA: Huber hat der katholischen Kirche indirekt vorgehalten, dass das Lehramt eigenmächtig entscheidet und keinen Platz für Gewissensentscheidungen beispielsweise katholischer Politiker einräumt. Sehen Sie das auch so?
Reiter: Nein! Man kann Lehramt und Gewissen nicht gegeneinander ausspielen. Insofern alle getauften Christen in den Lebensbereichen, in denen sie Verantwortung tragen, auch ein Stück der gemeinsamen Lebenspraxis der Kirche repräsentieren, bedarf ihr Gewissen der Unterweisung, wie sie im Raum der Kirche auf vielfältige Weise geschieht, durch gemeinsame Beratung, theologische Argumentation und die Lehrvollmacht der Bischöfe und des Papstes. Allerdings muss der Einzelne den lehramtlichen Anspruch im Gewissen für sich entdecken und die Prinzipien des sittlichen Lebens auf seine Lebenssituation beziehen. Es gibt in der katholischen Kirche kein Weisungsmonopol gegenüber dem Gewissen, dem der Einzelne nicht aus innerer Einsicht, sondern allein aufgrund der formalen Autorität des Lehramtes unterstellt ist.
KNA: Droht denn, wie Huber das andeutet, eine konfessionelle Aufspaltung im Streit um die Stammzellen?
Reiter: Die Position der katholischen Kirche ist eindeutig. Andererseits gibt es aber auch evangelische Bischöfe, die eine Tötung von Embryonen – sei es vor oder nach einem Stichtag – zur Herstellung von Stammzellen ablehnen. Bischof Huber selber hat das bis November 2006 so vertreten und räumt auch jetzt ein, dass es grundlegende Bedenken gegen den Verbrauch von Embryonen zu Forschungszwecken gibt.
KNA: Huber argumentiert, eine Verschiebung des Stichtags sei vertretbar, eine Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken aber nicht. Ist da nicht ein Bruch in der Argumentation?
Reiter: Huber setzt selber eine Grenze für das, was er für nicht mehr diskutierbar hält, ohne dafür aber eine weitergehende Begründung zu liefern. Richtig ist ja, dass es sich um zwei unterschiedliche Sachverhalte handelt. Letztlich geht es aber in beiden Fällen darum, inwieweit man die Tötung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken akzeptiert oder nicht.
KNA: Auch der Münsteraner katholische Theologe Autiero, der Mitglied der Zentralen Ethikkommission für Stammzellforschung ist, wirft seiner Kirche vor, fundamentalistische Positionen aufzubauen, um damit moralische Debatten über die Stammzellforschung zu beenden.
Reiter: Das sehe ich nicht so. Wenn Leben von Menschen manipuliert, bedroht, verwertet oder vernichtet werden soll, muss die Kirche aufschreien. Sie kommt hier ihrem prophetischen Wächteramt nach. Auch in der Menschenrechtserklärung der UNO und in unserem Grundgesetz sind der Lebensschutz garantiert. Keiner käme auf die Idee, hier fundamentalistische Positionen zu sehen. Übrigens hatten sich die beiden Kirchen, damals noch gemeinsam, vor Verabschiedung des Stammzellgesetzes 2002 gegen eine solche Regelung ausgesprochen. Wer die Forschung mit embryonalen Stammzellen ablehnt, für den erübrigt sich auch ein Stichtag und dessen Verschiebung. Die katholische Kirche ist ihrer Position treu geblieben. Ihr deshalb Fundamentalismus zu unterstellen, ist unredlich.
KNA: Autiero verweist darauf, dass die Kirche im Mittelalter unterschiedliche Positionen zur Beseelung des Embryos vertreten hat.
Reiter: Das stimmt zwar, Albertus Magnus und Thomas von Aquin haben unterschiedliche Zeitpunkte für die Beseelung des Menschen angenommen. Aber die Frage ist inzwischen entschieden: Beseelung von Anfang an und somit für die Stammzellforschung unbrauchbar! Das Tötungsverbot unschuldiger Menschen stand hingegen niemals in Frage und wurde in allen Epochen der christlichen Theologie eindeutig vertreten. Und für die embryonale Stammzellforschung müssen nun einmal Embryonen getötet werden, bis jetzt jedenfalls.
KNA: Bundesforschungsministerin Schavan argumentiert, dass die Forschung an embryonalen Stammzellen nur gebraucht wird, um Vergleichsmöglichkeiten mit adulten Stammzellen zu haben. Letztlich solle Forschung mit embryonalen Stammzellen überflüssig gemacht werden. Stellt sich damit das Problem anders?
Reiter: Frau Schavan, deren Bemühungen um ein ethisch verantwortliches Urteil in dieser Problematik man nicht gering schätzen sollte, übernimmt die Argumente der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Forscher, mit denen ich gesprochen habe und die an adulten Stammzellen forschen, sagen mir aber, dass dieses Argument nicht trägt. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen sei für die adulte Stammzellforschung nicht ausschlaggebend. Eher sei es umgekehrt. Zeitlich begrenzte Forschung mit embryonalen Stammzellen, mit dem Ziel, diese langfristig überflüssig zu machen, ist aufgrund der weiterhin notwendigen Vernichtung von Embryonen ebenfalls ethisch nicht zu billigen.
Interview: Christoph Arens
Quelle: © KNA. Alle Rechte Vorbehalten Hwelt
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