Förderchancen für Kinder mit und ohne Behinderung verbessern Drucken E-Mail
Samstag, 19 Dezember 2009
Die Behindertenbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: „Eltern müssen zukünftig grundsätzlich das Recht haben, zu entscheiden, ob ihr behindertes Kind eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll. Dazu müssen wir dringend das Schulrecht in Nordrhein-Westfalen modernisieren, wenn wir unsere Pflichten aus der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen wollen. Die grundsätzliche Wahlfreiheit der Eltern muss garantiert werden. Der nordrhein-westfälische Landtag hätte gestern die Möglichkeit gehabt, in einem von allen Fraktionen getragenen Beschluss ein klares politisches Signal für eine diesbezügliche Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Nordrhein-Westfalen zu setzen. Ich bin sehr enttäuscht darüber, dass diese Chance nicht genutzt worden ist.


Die Kinder mit Behinderungen und ihre Eltern erwarten zu Recht, dass die UN-Behindertenrechtskonvention zügig mit Leben erfüllt wird. Es ist in Nordrhein-Westfalen gute Tradition, dass wichtige behindertenpolitische Beschlüsse in großer Gemeinsamkeit gefasst werden. Ich appelliere deshalb an alle Landtagsfraktionen, so schnell es geht an den Verhandlungstisch zurückzukehren und gemeinsam die Weichen für eine Schulreform zu stellen.“

Quelle: Die Beauftragte der Landesregierung NRW für die Belange der Menschen mit Behinderung

Hwelt

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