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Ratgeber und Checkliste für Patientenverfügungen |
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Freitag, 28 August 2009 |
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Berlin (KNA) Hilfe beim Verfassen von Patientenverfügung bieten ein «Qualitätscheck» der Deutschen Hospiz Stiftung und ein aktualisierter Ratgeber der Verbraucherzentralen. Der Ratgeber informiert über Vollmachten und Verfügungen, zeigt verschiedene Möglichkeiten zur Vorsorge bei schwerer Krankheit und Pflegebedürftigkeit auf und erläutert, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn ein Patient zuvor keine Anweisungen gegeben hat. Der «Qualitätscheck» will Orientierung geben, welche Hilfsangebote beim Verfassen einer Patientenverfügung seriös und sinnvoll sind.
Anlass der Veröffentlichungen sind die am Dienstag in Kraft tretenden neuen gesetzlichen Regelungen für Patientenverfügungen. Das Gesetz betont das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und macht Patientenverfügungen ohne Einschränkung - also unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung - verbindlich. Das Gesetz schreibt keine vorherige Beratung vor. Niemand darf - etwa bei der Aufnahme in ein Pflegeheim - zur Abfassung einer Patientenverfügung gezwungen werden. Lediglich die Schriftform ist verpflichtend.
Hinweis: Der «Qualitätscheck» ist unter www.hospize.de abrufbar. Der Ratgeber kann unter www.ratgeber.vzbv.de bestellt werden.
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