Keine Bundesaufsicht über Sterbehilfe Drucken E-Mail
Freitag, 30 November 2007
Bern (KNA) Trotz der Debatte um die Sterbehilfeorganisationen Dignitas und Exit sieht die Schweiz keinen Handlungsbedarf für eine Bundesaufsicht über aktive Sterbehilfe. Eine Verhinderung und Aufdeckung von Missbräuchen sei bereits durch konsequente Nutzung der bestehenden Gesetzte möglich, argumentierte der Bundesrat am Freitag.


Die Regierung räumt ein, dass die Schweiz im Vergleich zum Ausland die Suizidhilfe liberal regele. Die uneigennützige Hilfe zum Selbstmord ist dort nicht strafbar. Dies habe maßgeblich zur Entstehung der Sterbehilfeorganisationen und des sogenannten Sterbetourismus beigetragen. Gleichwohl würde den Organisationen durch Bewilligungs- und Aufsichtsstrukturen eine Art staatliches Gütesiegel ausgestellt, was die Praxis der Suizidbeihilfe und den Sterbetourismus erst recht fördern würde, so der Bundesrat.

Die christdemokratische Luzerner Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler hatte sich in einer Eingabe für eine bundesweit geregelte Kontrolle ausgesprochen. Vor allem Dignitas reize die Rechtslage der einzelnen Kantone zu sehr aus und strapaziere mit einem "Spießrutenlaufen" der Sterbewilligen die Öffentlichkeit. So müsse der Eindruck entstehen, dass diese Suizidhilfe zu einem "unwürdigen Business" ausgeartet sei.

 

Quelle: KNA. Alle Rechte Vorbehalten

© Hwelt

 

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