Gesetzesvorhaben auf der Kippe Drucken E-Mail
Freitag, 22 Mai 2009
Nach der Bundestagsentscheidung zum Thema Spätabtreibungen steht ein anderes intensiv diskutiertes Gesetzesvorhaben nun auf der Kippe. Über die drei konkurrierenden Gesetzentwürfe zu Patientenverfügungen will das Parlament am 28. Mai beraten. Doch für kein Konzept ist eine Mehrheit in Sicht. Zahlreiche Unionsabgeordnete unterstützen nun einen Antrag «Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden», der auf den Verzicht auf ein Gesetz abzielt.


Zu den Unterzeichnern gehören neben dem Initiator Hubert Hüppe und Familien-Staatssekretär Hermann Kues u.a. Bundestagspräsident Norbert Lammert und Peter Hintze (alle CDU). Nach ihrer Auffassung ist eine über die geltende Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung für solche Verfügungen «weder notwendig, noch überzeugend möglich».

Vor der Bundestagsanhörung zum Thema im März hatte die Bundesärztekammer ihre Bedenken gegen alle vorliegenden Gesetzentwürfe bekräftigt. Präsident Jörg-Dietrich Hoppe appellierte an die Abgeordneten, von einem detaillierten Gesetz abzusehen. Auch die katholische Kirche hat sich mehrfach skeptisch über die Pläne geäußert und davor gewarnt, im Falle einer gesetzlichen Regelung den aktuellen Willen des Patienten mit der vorausverfügten Erklärung automatisch gleichzusetzen; am ehesten akzeptabel ist für sie der von Unions-Vize Wolfgang Bosbach vorgelegte Entwurf. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die den die Selbstbestimmung der Patienten betonenden Antrag des SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker unterstützt, hat ebenfalls angekündigt, auf ein Gesetz womöglich verzichten zu wollen. Mit Blick auf die drei Entwürfe legten sich bisher 374 Abgeordnete fest, 239 Parlamentarier, zumeist aus der großen Koalition, sind noch unentschieden.

 

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