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Im Bundestag gibt es neue Bemühungen um eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen. Der SPD-Rechtsexperte Joachim Stünker warnte am Freitag vor einem Vertagen des Themas in die nächste Legislaturperiode. Das wäre ein «fatales Signal» an die Bevölkerung, sagte er im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Ende Mai will das Parlament das Thema abschließend behandeln.
KNA: Herr Stünker, seit der Anhörung über Patientenverfügungen im März scheint bei dem Thema nicht mehr viel zu passieren. Sind Sie zuversichtlich, dass der Bundestag die Entwürfe abschließend beraten und noch ein Gesetz beschließen wird?
Stünker: Ich bin zumindest zuversichtlich, dass der Bundestag das Thema abschließend behandeln wird. Denn wir werden unseren Entwurf auf jeden Fall zur Abstimmung stellen. Ob die Verfasser der anderen beiden Entwürfe das auch so sehen, weiß ich nicht. Deshalb kann ich auch nicht sagen, ob ich zuversichtlich bin, dass wir das Projekt erfolgreich abschließen werden. Das wird sich wohl in den nächsten Tagen zeigen.
KNA: Sehen Sie Chancen eines Kompromisses?
Stünker: Bei der Anhörung haben viele Sachverständige es klar als eigentlich naheliegend bezeichnet, unseren Entwurf und den der Gruppe Zöller/Faust zusammenzuführen. Einiges ist in dem Zöller-Entwurf deutlicher geregelt als bei uns, anderes ist bei uns deutlicher geregelt. Im Kern stimmen beide Entwürfe überein und stellen das Selbstbestimmungsrecht in den Mittelpunkt, ohne Reichweiten-Begrenzung. Und beide sehen einen dialogischen Prozess zwischen Arzt und Betreuer vor. Das müsste doch kompatibel sein.
KNA: Warum kommen Sie dann nicht zueinander?
Stünker: In den letzten Wochen hat sich Herr Zöller jeglicher Gespräche entzogen. Dabei hat er nach der Anhörung noch zu mir gesagt, dass wir uns demnächst zusammensetzen müssten. Das habe ich mehrfach versucht, ist aber nicht gelungen. Ich habe Herrn Zöller in dieser Woche noch einen Brief geschrieben und um Antwort und einen Termin gebeten. Ich warte.
KNA: Ist der Arztvorbehalt, den viele im Zöller-Entwurf sehen, ein Knackpunkt?
Stünker: Diesen Vorbehalt gibt es doch auch bei Zöller nicht. Sein Entwurf verschleiert zwar die materielle Rechtslage ein bisschen. Aber er sagt doch ganz klar, dass die Patientenverfügung verbindlich ist und der Betreuer oder Bevollmächtigte die Verfügung durchzusetzen hat, falls die Situation identisch ist. Die Anrufung des Vormundschaftsgerichts erfolgt auch nach dem Zöller-Entwurf nur, wenn zwischen Arzt und Betreuer Uneinigkeit herrscht, wie der Patientenwille auszulegen ist. Das ist bei uns genauso.
KNA: Sehen Sie alle Bedenken bezüglich der unbegrenzten Reichweite und der Einbindung von Wachkoma-Patienten als erledigt an?
Stünker: Das Ergebnis der Anhörung war eindeutig, dass eine Reichweiten-Begrenzung verfassungsrechtlich höchst problematisch ist. Und das ist noch vorsichtig ausgedrückt. Einige Experten sehen sie auch als unvereinbar mit der Verfassung. Die Gruppe um Wolfgang Bosbach versucht das ja auch mit der Abstufung von Patientenverfügungen, einer qualifizierten und einer einfachen, zu umgehen.
KNA: Wo sahen Sie bei sich denn nach der Anhörung Nachbesserungsbedarf?
Stünker: Genau bei dieser Frage des dialogischen Prozesses. Eigentlich war das bei uns schon beinhaltet. Aber um Zweifel auszuräumen, haben wir diesen dialogischen Prozess in seinem Ablauf ausdrücklich in den Entwurf reingeschrieben. Dies ist dem BGB eigentlich fremd. Ich habe gelernt, dass Mediziner und Juristen da vielleicht manchmal aneinander vorbeireden. Unterstützer meines Entwurfes aus den vier Fraktionen haben mit mir in dieser Woche zwei Mal beraten und zu unserem Entwurf einen Änderungsantrag erarbeitet. Er nimmt den dialogischen Prozess eigens auf.
KNA: Ein Wink an die Zöller-Gruppe?
Stünker: Ja. Offensichtlich hat Zöller zu seinem Entwurf auch schon einen Änderungsantrag eingebracht. Er sieht eine Soll-Vorschrift vor, dass ärztliche Beratung Voraussetzung für die Geltung einer Patientenverfügung sei. Und Soll-Vorschrift heißt juristisch Regel-Fall. Das würde dann eine Fülle von gerichtlichen Verfahren und Rechtsprechungen nach sich ziehen. Und dieses bedeutet, dass die bis zu zehn Millionen Patientenverfügungen, die es heute gibt, alle hinfällig werden.
KNA: Falls der Bundestag nicht zu einer Entscheidung käme in dieser Legislaturperiode...
Stünker: ... wäre das fatal. Und dem Thema nicht angemessen. Ich bin seit Jahren mit dem Thema bundesweit unterwegs, in der letzten Woche noch in Würzburg und in Norddeutschland. Wenn Sie dazu eine Veranstaltung anbieten, ist der Saal voll. 150, 200 Menschen, die Klarheit wollen. Das ist ein existenzielles Thema für viele Menschen, berührt sie. Da darf sich der Gesetzgeber nicht wieder vor einer Entscheidung drücken. Das wäre kein Ruhmesblatt für den Bundestag.
KNA: Auch Abgeordnete, die sich noch nicht festgelegt haben, sagen: Man kann nicht jedes Detail regeln.
Stünker: Das hat denen die Bundesärztekammer eingeredet. Aber wir regeln auch nicht jedes Detail. Es geht einfach nur darum, dass die Menschen, die sich autonom entscheiden, eine Patientenverfügung zu machen, die Sicherheit haben, dass sie auch umgesetzt und akzeptiert wird. Wir sagen eben nicht: Jeder muss oder jeder sollte eine Verfügung machen. Das geht den Gesetzgeber nichts an. Aber für die Menschen, die eine Verfügung haben, wäre ein Verschieben daher ein falsches Signal. Ich halte es für unerträglich in einem Rechtsstaat, dass wir eine Situation haben, wo wir bewusst absolute Rechtsunsicherheit für handelnde Personen, für Ärzte, Betreuer, Angehörige, Patienten, hinnehmen. Weil starke gesellschaftliche Einflüsse, vor allen Dingen die Kirchen, im Grunde keine Regelung wollen. Das darf der Rechtsstaat nicht hinnehmen.
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