Wiedereingliederungsmaßnahmen für Langzeiterkrankte Drucken E-Mail
Montag, 02 März 2009
Köln - Leiden wie Bandscheibenvorfälle, Herzinfarkte oder Schlaganfälle sorgen dafür, dass Arbeitnehmer oft mehrere Wochen oder Monate krankgeschrieben zu Hause verbringen müssen. Doch was dann? "Viele Langzeitkranke sind unsicher, ob und wie sie den Wiedereinstieg in den Job meistern", berichtet Dr. Ulrike Roth, Arbeitsmedizinerin bei TÜV Rheinland. Gerade bei körperlicher Dauerbelastung am Arbeitsplatz wird der Betroffene - zumindest anfangs - kaum das volle Pensum leisten können. Dazu kommt die Sorge, dass der Arbeitgeber sich theoretisch von seinem Mitarbeiter trennen kann, wenn dieser sehr lange krank war. "Dieser Fall ist allerdings eher die Ausnahme, zumal eine solche Kündigung nicht leicht durchzusetzen ist", stellt die Expertin klar.


Vielmehr gibt es nach langer Krankheit verschiedene Möglichkeiten, den Genesenen allmählich wieder in die tägliche Routine im Betrieb heranzuführen. Dabei hilft das seit 2004 als Zusatz zum Sozialgesetzbuch festgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement. "Es dient dazu, nach Lösungswegen zu suchen, längerfristig erkrankte Mitarbeiter wieder ins Arbeitsleben zu führen", erklärt Dr. Roth. Dies kann stufenweise oder - je nach Krankheit - auch an anderer Stelle im Unternehmen geschehen, die den neuen Erfordernissen des Betroffenen besser gerecht wird.

"Stichwort ist hier der so genannte 'leidensgerechte' Arbeitsplatz", führt die Arbeitsmedizinerin aus. Wichtig ist, dass sich alle Beteiligten - Arbeitgeber, Mitarbeiter, Arzt und Krankenkasse - auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen. "Die Betriebsärzte von TÜV Rheinland nehmen dabei eine Schlüsselfunktion ein", erläutert Dr. Roth. "Denn im Gegensatz zum behandelnden Arzt oder Hausarzt und dem Arbeitgeber kennen sie beide Seiten - die Krankengeschichte des Betroffenen und die Anforderungen am Arbeitsplatz." Auf diese Weise können die Arbeitsmediziner die entscheidenden Ratschläge für die bestmögliche Wiedereingliederung geben. Somit profitieren alle Beteiligten: Der Arbeitgeber kann den Genesenen optimal im Unternehmen einsetzen und der Betroffene erhält so eine auf ihn zugeschnittene Reintegrationslösung, bis er wieder voll belastbar ist.

Quelle: TÜV Rheinland Group

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