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Hamburg (KNA) Ein Menschenrecht auf den eigenen Tod gibt es nach Ansicht des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, nicht. «Jeder Mensch hat ein Recht auf sein eigenes Leben, das müssen wir für ihn durchsetzen», sagte Montgomery am Dienstag in Hamburg auf Anfrage. Kommerzialisierte Sterbehilfe, wie sie etwa der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch anbiete, bezeichnete der BÄK-Vizepräsident als «ausgesprochen verabscheuenswürdig».
Am Mittwoch, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, jährt sich die Verabschiedung der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen zum 60. Mal. Kusch leitet seit 2007 einen von ihm gegründeten Sterbehilfeverein. Bislang begleitete er nach eigenen Angaben fünf Menschen beim Freitod. In Deutschland ist Sterbehilfe strafbar.
«Sie bekommen den vermeintlich schnellen Freitod durch Herrn Kusch für 8.000 Euro. Das ist eine Kommerzialisierung eines Sterbehilfezirkus, die mit dem Recht auf Tod oder Leben überhaupt nichts mehr zu tun hat», so Montgomery. Wenn sich ein todkranker Mensch von seinem langjährigen Lebenspartner beim Freitod helfen lasse, würde er sich darüber als Arzt nie ein Urteil anmaßen, schränkte er ein. Im Gegensatz dazu seien die Menschen, die sich mit Hilfe Kuschs das Leben genommen hätten, bis auf eine Ausnahme in keinem schwerstkranken Stadium gewesen. Vielmehr seien die Betreffenden des Lebens überdrüssig oder in Angst vor Alter, Alleinsein und Pflegebedürftigkeit gewesen. «Da frage ich mich, ob hier nicht mit dem Recht auf Leben und damit mit dem Recht auf Tod Schindluder getrieben wird», betonte der Arzt.
Sterbehilfe kein Akt der Nächstenliebe
Weiter widersprach der Mediziner der Darstellung Kuschs, bei der Hilfe zur Selbsttötung handle es sich um eine Form von Nächstenliebe. «Ich halte es für einen Akt der Nächstenliebe, jemandem zur Durchsetzung seines Rechts auf Leben zu verhelfen.» Dazu gehöre nicht, Betroffenen jeden Sterbewunsch zu erfüllen, sondern Hilfe anzubieten, die ihnen die Angst vor Einsamkeit, Schmerzen oder Pflegebedürftigkeit nehme, unterstrich Montgomery.
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