Menschenrecht auf den eigenen Tod gibt es nicht Drucken E-Mail
Dienstag, 09 Dezember 2008
Hamburg (KNA) Ein Menschenrecht auf den eigenen Tod gibt es nach Ansicht des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, nicht. «Jeder Mensch hat ein Recht auf sein eigenes Leben, das müssen wir für ihn durchsetzen», sagte Montgomery am Dienstag in Hamburg auf Anfrage. Kommerzialisierte Sterbehilfe, wie sie etwa der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch anbiete, bezeichnete der BÄK-Vizepräsident als «ausgesprochen verabscheuenswürdig».


Am Mittwoch, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, jährt sich die Verabschiedung der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen zum 60. Mal. Kusch leitet seit 2007 einen von ihm gegründeten Sterbehilfeverein. Bislang begleitete er nach eigenen Angaben fünf Menschen beim Freitod. In Deutschland ist Sterbehilfe strafbar.

«Sie bekommen den vermeintlich schnellen Freitod durch Herrn Kusch für 8.000 Euro. Das ist eine Kommerzialisierung eines Sterbehilfezirkus, die mit dem Recht auf Tod oder Leben überhaupt nichts mehr zu tun hat», so Montgomery. Wenn sich ein todkranker Mensch von seinem langjährigen Lebenspartner beim Freitod helfen lasse, würde er sich darüber als Arzt nie ein Urteil anmaßen, schränkte er ein. Im Gegensatz dazu seien die Menschen, die sich mit Hilfe Kuschs das Leben genommen hätten, bis auf eine Ausnahme in keinem schwerstkranken Stadium gewesen. Vielmehr seien die Betreffenden des Lebens überdrüssig oder in Angst vor Alter, Alleinsein und Pflegebedürftigkeit gewesen. «Da frage ich mich, ob hier nicht mit dem Recht auf Leben und damit mit dem Recht auf Tod Schindluder getrieben wird», betonte der Arzt.

Sterbehilfe kein Akt der Nächstenliebe

Weiter widersprach der Mediziner der Darstellung Kuschs, bei der Hilfe zur Selbsttötung handle es sich um eine Form von Nächstenliebe. «Ich halte es für einen Akt der Nächstenliebe, jemandem zur Durchsetzung seines Rechts auf Leben zu verhelfen.» Dazu gehöre nicht, Betroffenen jeden Sterbewunsch zu erfüllen, sondern Hilfe anzubieten, die ihnen die Angst vor Einsamkeit, Schmerzen oder Pflegebedürftigkeit nehme, unterstrich Montgomery.

 

© KNA Alle Rechte Vorbehalten

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Jacqueline Jencquel  - Paternalismus     |92.132.170.xxx |2008-12-09 18:01:09
Meinen Sie nicht, dass ein Erwachsener Mensch über sein Lebensende selber
entscheiden darf? Warum dieser Paternalismus? Andere leute so bevormunden zu
wollen? Roger Kusch ist übrigens am Geld verdienen nicht interessiert. Er möchte
nur dazu beitrage, dass sich die Gesetze in Deutschland humanisieren...ES kostet
Zeit und er braucht Gutachten von Psychiatern...Es kostet Geld....Dr Montgomery,
wenn Sie mit Robert Montgomery verwandt Sind, dem held von El Alamein, da
müssten Sie etwas mehr Humor und Toleranz zeigen.....Sorry, ich willnicht
anmassend klingen...Ich versuche, mich in Sie hineinzuversetzen......Ihre
Jacqueline J
Lutz Barth  - Keine Macht den Neopaternalisten!     |84.128.227.xxx |2008-12-10 19:29:03
Was möge man/frau den Vizepräsidenten zurufen wollen, wenn es darum geht, in der
Debatte um die Sterbehilfe Position zu beziehen?

Lieber Herr Montgomery.
Bitte beenden Sie Ihre Mission und verschonen Sie uns mit Ihren Verkündungen zur
vermeintlich guten Ethik eines "guten Arztes". Maßstab für das
Selbstbestimmungsrecht ist und bleibt die Verfassung und diese bedarf beileibe
nicht einer Modifikation durch einen geradezu entfesselten Neopaternalismus, der
vornehmlich darin besteht, ein Staatsvolk zu einem ethisch und moralisch
genehmen Sterben zwangszuverpflichten.

L. Barth

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