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Kein Recht auf Schulbildung? |
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Donnerstag, 28 August 2008 |
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Am 01. September 2008 startet in Berlin das neue Schuljahr. Über 80 Familien in der Stadt bangen um das Recht auf Bildung für ihre schwerbehinderten Kinder. Einige müssen vielleicht sogar der Arbeit fernbleiben um ihrem Kind Schulbildung auch zu Beginn des Schuljahres zu ermöglichen?
Warum? Ein paar Tage vor Beginn des Schuljahres sind die Anträge für einen Helfer in der Schule/sonderp. Förderzentren von über 80 Familien nicht bearbeitet. Nach Auskunft SenBWF gibt es zusätzliche Auflagen, die Anträge müssen unverhältnismässig genau geprüft werden, deshalb dauert es wenigestens noch 2-3 Wochen bis der Bescheid eintrifft, ob ein Kind einen Schulhelfer erhält oder nicht. Die Anträge für ganz Berlin werden im übrigen von 1 Person bearbeitet Hingegen hält SenBWF noch immer in den überwiegenden Fällen an seinem Plan fest schwerbehinderte Kinder von ungelerntem Personal aus dem Berliner Überhang betreuen zu lassen und Schulhelfer bestmöglichst einzusparen. Da stellt sich mir die Frage: Warum stellt man das Überhangpersonal nicht ein um Anträge auf Schulhelfer zu bearbeiten und somit ein pünktliches erscheinen der Helfer und eine optimale Versorgung und vorallem Bildung der schwerbehinderten Kinder zu ermöglichen? Vielleicht bringen die 80 Familien am 01. September bzw. Schulanfänger am 08.September ihre Kinder nicht in die Schule sondern zu SenBWF. Die optimalste Betreuung wird an beiden Orten identisch verlaufen ohne einen Helfer. Autorin: Stephie Loos Hwelt
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