Die Konstruktion des Menschen... Drucken E-Mail
Samstag, 13 Oktober 2007

Die Konstruktion des Menschen mit einer geistigen Behinderung in den pädagogischen Handlungskonzeptionen der Behindertenhilfe

 

In dieser Arbeit möchte ich vor allem auf zwei pädagogische Handlungskonzepte in der Behindertenhilfe eingehen: Normalisierung und Empowerment.Ich beginne mit einem Überblick über das Bild des Behinderten und seine Rechte im Laufe der Jahrhunderte, gehe dann auf die Bedeutung des Wohnens, des Wohnraumes, für den Menschen ein, um auf dieser Grundlage die beiden Handlungskonzepte zu beleuchten.Anschließend möchte ich an einem Praxisbeispiel die Umsetzung des Empowerment und der Normalisierung zeigen.

1. Menschenbilder im Laufe der Geschichte


1.1 Historischer Rückblick


Das Bild des Menschen mit geistiger Behinderung war in der Antike und im Mittelalter abwertend. In der öffentlichen Einschätzung hatten geistig Behinderte eine Sonderrolle inne: galten sie einerseits als "Trottel" oder Narren, wurden sie andererseits als Dämonen gefürchtet oder – wenn auch selten – als Heilige verehrt. In der Antike wurden die Neugeborenen von den Stammesältesten besichtigt. Nur die gesunden, starken Kinder hatten das Recht zu leben, missgestaltete oder schwache Kinder wurden ausgesetzt oder getötet. Auch Plato verlangte vom Staat, dass den „Staatswärterinnen“ nur die gesunden Kinder zur Erziehung zugeführt werden sollten, die anderen sollten getötet oder ausgesetzt werden. Behinderte Neugeborene aber auch ältere Kinder mit Behinderungen konnten in Rom vom Vater getötet oder ausgesetzt werden. Später, im ausgehenden Römerreich, wurden Menschen mit einer Behinderung als Narren (Morionen) zur Belustigung gehalten. Dies ging so weit, dass Sklavenhändler diese Menschen zusammenschleppten und auf dem Sklavenmarkt teuer verkauften (forum morionum). Dieses Phänomen war noch bis vor ca. 50 Jahren auch bei uns noch zu erkennen: Auf Jahrmärkten war es üblich Menschen mit Behinderungen auszustellen. Zum Beispiel die „Frau ohne Unterleib“ oder Liliputaner. Im Mittelalter wurden Menschen mit Behinderungen als vom Teufel besessen angesehen. Dieses Denken hatte zur Folge, dass z.B. 1494 in Osnabrück 160 psychisch und geistig behinderte Menschen verbrannt wurden. Nicht alle Menschen mit einer Behinderung galten jedoch als minderwertige Menschen: Kriegsinvalide wurden als ehrenhaft angesehen, Blinde galten oft als Weise. Erst ab dem 17. Jahrhundert (Barockzeit) bildete sich ein rationales pädagogisches Denken, in dem auch Menschen mit Behinderungen als erziehungs- und bildungsberechtigt angesehen wurden. Im dieser Zeit entwickelten sich die ersten pädagogischen Ansätze in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen. Menschen mit einer Behinderung lebten bis in das 19. Jahrhundert im Familienverband. Mit zunehmender Industrialisierung verfielen die Familienstrukturen und mehr und mehr mussten hilfsbedürftige Familienangehörige außerfamiliär versorgt werden in Einrichtungen wie Blindenanstalten, Taubstummenanstalten oder Einrichtungen zur Rehabilitation von Krüppeln. Zwischen 1840 und 1910 entstanden in Europa alle 10 Jahre rund 40 neue Einrichtungen. Dazu wurden alte Klöster und ähnliche große Gebäude benutzt. Die Gründer waren meist Pfarrer, Ärzte und Pädagogen. Mit der Gründung des Diakonischen Werkes 1884 und des Deutschen Caritasverbandes 1897, begann das Engagement der beiden großen Kirchen in Deutschland bereits Ende des 19. Jahrhunderts. Sie waren für die Gründung großer Anstalten maßgebend. Diese Anstalten wurden benannt als „Rettungsanstalt für schwachsinnige Kinder“ oder „Heil- und Pflegeanstalten für Schwachsinnige und Epileptiker“ z.B. in Ried (1849), der heutigen Anstalt Stetten im Remstal. Diese erkennbaren positiven Ansätze änderten sich mit dem Ende des 1. Weltkrieges und der späteren Machtergreifung der Nationalsozialisten. Diese beriefen sich auf das Menschenbild aus der Antike. In Krankenhäusern, Anstalten und speziell errichteten Vernichtungseinrichtungen wurden Menschen mit Behinderungen zu wissenschaftlichen Versuchen missbraucht und getötet. „200000 bis 275000 geschädigte Menschen fallen dem Programm zur Sonderbehandlung der unheilbar Kranken zum Opfer“ (Jantzen 1974, 66 in Theodor Thesing,1990, 57)


1.2 Der Wechsel vom Menschenbild ab 1945


Verfolgt man die Entwicklung des Menschenbildes in der Behindertenhilfe von 1945 bis heute ist folgende Entwicklung zu beobachten: Von 1945 bis in die 70er Jahre herrschte das „biologisch-nihililistische“ oder „kreatonistische“ Menschenbild. Die Entwicklung des Menschen ist demnach abhängig von den Genen, es ist ein schicksalhaftes Geschehen. Die Behinderungsformen wurden als Krankheiten und folglich der Mensch mit Behinderung als Patient angesehen. Deshalb war die Leitidee in dieser Zeit die Verwahrung, die daraus entwickelte methodische Ausrichtung war Pflege, Schutz und Bewahrung. Die Menschen wurden fremdbestimmt. Ab den 60er Jahren wurden Menschen mit einer Behinderung abhängig von der Umwelt, bzw. durch sie bestimmt gesehen. Es galt das evolutionistische Menschenbild. Diesem Menschenbild folgte der pädagogische Optimismus. Menschen mit Behinderungen wurden nicht mehr als krank angesehen. Allerdings wurden sie aufgrund ihrer Beeinträchtigungen in erster Linie als eine Summe ihrer Fähigkeiten (motorischer, kognitiver, - sozialer und emotionaler Art) gesehen. In dieser Zeit wurde die Förderung in der Behindertenhilfe großgeschrieben. Die methodische Ausrichtung war Förderung und Therapie.

Dieses Menschenbild änderte sich ab Mitte der 80er Jahre. Es entstand das konstruktivistische Menschenbild. Dieses beinhaltet, dass auch der Mensch mit einer Behinderung ein angelegtes Muster hat, aus dem sich durch aktives Lernen eine individuelle Struktur entwickelt. Der Mensch wird als ein sich selbst erhaltendes / selbst organisierendes System gesehen. Die Leitideen, die bis heute gelten, sind Selbstbestimmung, Integration und Normalisierung. Empowerment, dialogische Begleitung und Erwachsenenbildung sind die methodischen Ausrichtungen.


1.3 Rechte von Menschen mit einer Behinderung


In der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinigten Nationen von 1948 heißt es im Artikel 3: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“. Artikel 6 der UN- Kinderrechtskonvention nimmt hierauf Bezug und verkündet das uneingeschränkte Recht jedes Kindes auf Leben und bestmögliche Entwicklung als ein fundamentales Kinderrecht. Durch dieses Gesetz ist der Staat verpflichtet für Kinder zu sorgen, die mit einer Behinderung auf die Welt kommen, und eine bestmögliche Pflege und Förderung zu garantieren. 1994 wurde in Artikel 3, Absatz 3, folgender Artikel angefügt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Damit war endlich die gesetzliche Basis für die Gleichstellung behinderter Menschen geschaffen.


1.4 Definition von Behinderung


Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als dreistufiges Modell, in dem jede Stufe eine Folge der vorangehenden ist:

  1. Schädigung = Mängel oder Abnormitäten der anatomischen, psychischen oder physiologischen Funktionen und Strukturen des Körpers.
  2. Beeinträchtigung = Funktionsbeeinträchtigung oder -mängel aufgrund von Schädigungen, die typische Alltagssituationen behindern oder unmöglich machen.
  3. Behinderung = Nachteile einer Person aus einer Schädigung oder Beeinträchtigung.
    (www.imperfekt.de/ausstellung.html)  


2. Gedanken zur Bedeutung von Wohnen


Um das Konzept der Normalisierung und der Empowerment – Bewegung deutlich zu machen habe ich schwerpunktmäßig das Thema „Wohnen“ ausgesucht. Dies hat den Grund, dass ich einige Zeit in Camphill – Lebensgemeinschaften gelebt habe und in diesem Rahmen viele praktische Zusammenhänge erkannt habe. Ich werde zunächst auf das Thema Wohnen, Normalisierung und Empowerment eingehen, bevor ich dies am Beispiel der Camphill – Gemeinschaft deutlich machen werde. 2.1 Die Wohnung als Raum für Geborgenheit, Schutz und Sicherheit


Wie jeder von uns bestätigen kann, ist die eigene Wohnung mehr als nur ein Ort, an dem man schläft und isst. Die Wohnung bietet einen Raum, in dem man sich Zuhause fühlt und sich zurückziehen kann um sich zum Beispiel zu erholen und nach der Arbeit zu entspannen. Dadurch entsteht das Gefühl von Geborgenheit. Durch die Möglichkeit die Türe zu schließen und für sich zu sein ist die Privatsphäre in der eigenen Wohnung garantiert. Dies ist meiner Meinung nach ein wichtiger Teil der eigenen Autonomie.



2.2 Die Wohnung als Raum für Beständigkeit und Vertrauen


Die Beständigkeit und das daraus entstehende Gefühl von Vertrauen entsteht durch die eigene Gestaltung des Wohnraumes. Genauer betrachtet heißt das: erst wenn sich der Mensch mit Dingen umgibt, die für ihn eine Bedeutung haben, kann sich Vertrauen entwickeln. „Diese Beziehung zu den Dingen geben seiner Umwelt erst Konstanz und rückläufig auch dem Mensch selbst. Gute Objektbeziehung verstärkt demnach auch seine Identität“ (Mitscherlich 1965,128 in T. Thesing 1990, 32)

In vielen Einrichtungen der Behindertenhilfe ist dies schwer zu erreichen. Die Einrichtungsgegenstände sind vorgegeben und Veränderungen in den Räumlichkeiten schwer möglich. Da in einer Wohngruppe durchschnittlich acht Menschen leben, können nicht alle Wünsche erfüllt werden, auch da zum Beispiel nur begrenzt Gelder zur Verfügung stehen.


2.3 Die Wohnung als Raum für Selbstverwirklichung und Selbstverfügung


„Dinge in einer Wohnung erzählen etwas von der Gegenwart und Vergangenheit der Benutzer, im selbstverwirklichten Wohnen spiegelt sich immer auch ein Stück der persönlichen Lebensgeschichte und Lebenseinstellung. Ebenso wird eine Wohnung erst durch die sichtbaren Spuren der Benutzung lebendig.“ (Färber 1982,86 in T. Thesing 1990, 35) Für uns Menschen ist es wichtig, in unserem eigenen Wohnbereich nach unserem Willen schalten und walten zu können – und so unseren Bedürfnissen nachzukommen. Dahinter steht das Bedürfnis etwas „Eigenes“ und „Persönliches“ zu schaffen. Diese Möglichkeit ist aber nicht unbegrenzt gegeben. In vielen Wohnungen kann man nur begrenzt Dinge verändern, da man räumlich an Grenzen stößt oder Nur geringe Veränderungen erlaubt sind.


2.4 Die Wohnung als Raum für Kommunikation und Zusammenleben


Der Mensch hat neben dem Schutz- und Abschirmbedürfnis auch das Kontakt- und Kommunikationsbedürfnis. Sie gehören zusammen und müssen zu einer Balance finden. Andritzkiy und Stelle verweisen auf Untersuchungen in Arbeitersiedlungen, die zeigen, welche räumlichen und sozialen Voraussetzungen sich als kommunikationsfördernd erweisen. (siehe folgende Liste von Andritzky, Selle, Bd.1,1987 in: T. Thesing, 1990, S. 36-37): „Kommunikation braucht soziale Stabilität (die Bewohner dürfen nicht zu schnell wechseln). Kommunikation braucht zeitliche Dauer (Kontakte entwickeln sich langsam). Kommunikation braucht Überschaubarkeit (das Wohnquartier darf nicht zu groß sein). Kommunikation braucht konkrete Anlässe, über die man miteinander sprechen kann (zum Beispiel selbstgebastelte Lauben, Garten, Tiere, Hobbies). Kommunikation braucht Spielraum für Selbstgestaltung. Kommunikation braucht differenzierte Raumgestaltung (Übergangs- und Umschaltzonen zwischen Privatheit und Öffentlichkeit). Kommunikation braucht Verhaltensangebote (zum Beispiel Gemeinschafts-, Spiel-, Sport-, und Bastelräume). Kommunikation braucht soziale Solidarität (ähnliche soziale und berufliche Lage, gleiche Interessen). Kommunikation braucht gemeinsame Erfahrungen /Betroffenheit (zum Beispiel bei einer drohenden Sanierung). Kommunikation braucht Offenheit und Veränderbarkeit („Das schlimmste an Beton ist seine Unveränderbarkeit“) Kommunikation braucht das Unerwartete (zum Beispiel Bewohneraktivitäten, die aus dem Rahmen fallen, viele Formen von Neuigkeiten).“



2.5 Die Wohnung als Raum für Selbstdarstellung und Demonstration von sozialem Status


Wohnungen dienen, wie schon beschrieben, der Selbstverwirklichung und Selbstverfügung des Menschen. Er prägt durch seinen Eingriff und eigene Gestaltung die Wohnatmosphäre. Durch diese Wohnatmosphäre zeigen wir den Anderen, wie wir uns sehen, wo die eigenen Interessen liegen oder worauf wir stolz sind. In der Soziologie bezeichnet man dies als „Statussymbol“. Beim Menschen mit Behinderung wird das Wohnbild meist von außen bestimmt. Am Wohnbild kann man auch das Menschenbild erkennen. Werden Menschen mit einer Behinderung als „Irre“ gesehen, die vor der Gesellschaft abgeschirmt werden sollen, orientiert sich die Architektur am Krankenhaus oder an Pflegeeinrichtungen. Werden die Menschen als „bildungsfähig“ und „erziehbar“ gesehen, wendet sich die Architektur zu Gruppenwohnungen mit familiärem Charakter. In den folgenden Kapiteln möchte ich auf zwei verschiedene Prinzipien des Umgangs mit geistig behinderten Menschen eingehen: dem Prinzip der Normalisierung und dem Empowerment.



3. Prinzip der Normalisierung


Der Grundgedanke der Normalisierung will dem geistig Behinderten erlauben, ein so normales Leben wie möglich zu gestalten, ein Leben, das sich von seinen Möglichkeiten nicht vom durchschnittlichen Leben anderer Bürger unterscheiden soll. Dieses „Normalisierungsprinzip“ geht auf den Juristen und Verwaltungsbeamten N.E. Bank- Mikkelsen zurück und wurde am 5. Juni 1959 in das dänische „Gesetz über die Fürsorge für geistig Behinderte“ aufgenommen. „Die staatlich gesteuerte Neuorganisation des Fürsorgewesens für geistig Behinderte in Dänemark, später danach auch in Schweden, richtet sich immer wieder an diesem Grundsatz aus. Eine erste Folge war die, daß so wichtige Lebensbereiche wie Wohnen/Schlafen, Schulbereich/Arbeiten –Freizeit- medizinische/therapeutische Versorgung voneinander getrennt sein müßten, wie üblicherweise bei der übrigen Bevölkerung, und so normal wie möglich zu gestalten sein“ (Thimm, 1984 in: T. Thesing 1990, S. 43)



3.1 Wege zur Normalisierung


Folgende ‚Zustände’ waren in den Behinderteneinrichtungen 1969 an der Tagesordnung: - die Einrichtungen hatten große Schlafsäle - die Tagesabläufe waren normiert und ließen den Menschen keinen Platz zur Selbstverwirklichung - die Bewohner waren nach Geschlecht getrennt, es gab „Männerstationen“ und „Frauenhäuser“. Im Gegenzug dazu wurden folgende Punkte entwickelt, um die Lebenssituation der Menschen mit Behinderung zu verbessern:


3.1.1 Normaler Tagesrhythmus

Die Grundstruktur richtet sich nach dem normalen Tagesrhythmus. Er soll dem der „normalen“ Bevölkerung entsprechen wie z.B. im Wechsel von Arbeit und Freizeit oder bei der Gestaltung der Freizeit.



3.1.2 Trennung von Arbeit – Freizeit – Wohnen


Die Bereiche Arbeit, Freizeit und Wohnen sollen klar getrennt sein, damit sich die Menschen daran orientieren können und nicht alle Phasen sich vermischen. Täglich soll eine Phase der Arbeit stattfinden und nicht nur einmal wöchentlich eine Stunde Beschäftigungstherapie. Bei Heimaufenthalten bedeutet diese Trennung auch die Verlagerung der Arbeitsaktivitäten nach draußen.



3.1.3 Normaler Jahresrhythmus


Ferien, Reisen, Besuche und Familienfeiern spielen auch für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund ich es wichtig, diese wiederkehrenden Ereignisse zu ermöglichen.



3.1.4 Normaler Lebenslauf


Angebot und Behandlungen sollen klar auf das jeweilige Lebensalter des behinderten Menschen bezogen sein (Kind, Jugendlicher, junger Erwachsener usw.).



3.1.5 Respektieren von Bedürfnissen


Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sollen so weit wie möglich ermittelt und berücksichtigt werden. Wünsche, Entscheidungen und Willensäußerungen dürfen nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern ihnen muss soweit als möglich Folge geleistet werden.


3.1.6 Angemessene Kontakte zwischen den Geschlechtern


Geistig behinderte Menschen haben Bedürfnissen nach (anders)geschlechtlichen Kontakten und sie haben ein Recht darauf. Aus diesem Grund sind diese Kontakte zu ermöglichen.


3.1.6 Normaler wirtschaftlicher Standard


Dieser ist im Rahmen der sozialen Gesetzgebung sicherzustellen.


3.1.7 Standards von Einrichtungen


Im Hinblick auf Größe, Lage und Ausstattung. sind in Einrichtungen für geistig Behinderte solche Maßstäbe anzuwenden, wie man sie für uns „Normale“ für angemessen hält (Liste nach Thimm 1984, in: T.Thesing 1990, S. 43f).


3.2 Die Idee der sozialen Aufwertung durch die Normalisierung


Der amerikanische Wissenschaftler Wolf Wolfensberger nahm die Idee der Normalisierung auf und entwickelte auf dieser Basis das „Pass“-Programm (Program Analysis of Service System). Dieses beinhaltet folgende Grundidee: Die Menschen mit einer Behinderung sollen nicht einseitig an die „normale“ Gesellschaft angepasst werden sondern mit Unterstützung soziale Kompetenzen erlernen um selbständiger handeln zu können. Daneben sollen sie die Möglichkeit haben aktiv in ihre sozialen Umwelt eingreifen zu können. Auf diese Weise soll den Menschen mit einer Behinderung eine positiv bewertete Rolle ermöglicht werden, so dass sie ein positives Selbstbild entwickeln und besser integriert und anerkannt in der Gesellschaft leben können. Die folgenden Tabellen sollen deutlich machen, wie das „Pass“-Programm die positive Aufwertung erreichen soll: Aufwertung des sozialen Images Aufwertung der persönlichen Kompetenz Individuum - Form der Anrede „Du“ „Sie“? - Kleidung (Mode , Anstaltskleidung) - Erscheinung (Pflegestand, Frisur) - Erscheinung als Frau Mann, Kind - Training von Basisfunktionen (Essen, Anziehen) - Sozial anerkannte Fähigkeiten (Nähe und Distanz, Höflichkeit) - Rad fahren können, Hobbies,.. - Respektieren der Bedürfnisse Primäre und intermediäre Systeme (Heim, Familie,…) - normaler Tagesrhythmus - Trennung von Arbeit und Freizeit - Standort der Wohnstätte, Größe - Eigenes Zimmer - Normales Haus, normale Wohngegend - Teilnehmen am Leben der Gemeinde - soziale Erfahrung mit Menschen machen - Nachbarschaftskontakte halten können - angemessene Kontakte zwischen den Geschlechtern - auf Tanzveranstaltungen sich bewegen Gesellschaftliche Systeme - Öffentliche Ereignisse, Massenveranstaltungen, z.B. Jahr der Behinderten - Behindertensportfest - Ausstellungen behinderter Künstler - Arbeitsplatz in der Werkstatt für Behinderte - Verdienst, eigenes Einkommen - Normaler Jahresrhythmus - Normaler wirtschaftlicher Standart - Sitten, Gebräuche, Feste mitvollziehen (T.Thesing 1990, S. 46)


3.3 Praktische Umsetzung des Prinzips der Normalisierung


Ein schönes Beispiel von Menschen mit einer Behinderung in Familien fand ich im Artikel „Die Wirre in meinem Haus“ (Chrismon 06/2005, S. 38-45). In diesem Artikel wird beschrieben, wie der Alltag von Familien und den bei sich aufgenommen Menschen wahrgenommen wird. Aber auch die auftretenden Schwierigkeiten werden in diesem Artikel deutlich. Schwierigkeiten, die durch die Behinderungsbilder der betreuten Menschen, sowie durch die Reaktionen der Mitmenschen entstehen. Folgender Absatz beinhaltet die Kernaussage des Normalisierungsgedanken: „Nimmt man Hannelore Rickert und die Familie Baier, gibt es keinen Zweifel: Hier profitieren alle. Hannelore Rickert findet die Geborgenheit, die sie für ihre innere Ruhe braucht. Petra Baier, die durch die Kinder sowieso an das Haus gebunden ist, bekommt im Monat 887 Euro – für Betreuung, Essen und Wohnen. Ein willkommener Zuverdienst. Und: Sie ist ihrer Wunsch-Lebensform „Großfamilie“ ein Stück näher. Die drei Kinder lernen früh, Rücksicht zu nehmen – für sie ist die Hannelore eine schrullige Tante, die für jeden Handgriff Ewigkeiten braucht, aber bereitwillig ihre Süßigkeiten teilt. Und schließlich profitiert die Gesellschaft: Auch wenn man die Profis einrechnet, die die Familienpflege begleiten, kostet diese Art der Unterbringung nur halb so viel wie ein Platz im Heim oder in der Psychatrie.“


4. Empowerment


Der Ausgangspunkt des Empowerment-Konzepts ist der radikale Bruch mit dem bisherigen Blick vor allem auf die Defizite des behinderten Menschen. Stattdessen hat sich das Empowerment-Konzept einem optimistisch gestrickten Menschenbild verschrieben, wie es unter anderen C. Rogers (1974) als Vertreter der „Humanistischen Psychologie“ herausgearbeitet hat. Ziel der Empowerment-Bewegung ist es, Vertrauen in die eigene Stärke und Kompetenz zu wecken, so dass eine Selbstentfaltung stattfinden kann. Die Menschen sollen so in der Lage sein Lebenssituationen zu meistern und aktiv zu gestalten. Dieses Ziel ist möglich, da jeder Mensch eine natürliche Tendenz zur Weiterentwicklung in sich trägt. Diese kann jedoch verloren gehen, wenn ein Mensch eine längere Zeit die Erfahrung macht, dass er aufgrund seiner Beeinträchtigungen nicht als vollwertiger Mensch angesehen und von den Betreuern fremdbestimmt wird. Die Empowerment Bewegung soll eine solcheEntwicklung verhindern oder rückgängig machen.


4.1 Wegweisende Punkte der Empowerment Bewegung


- Die Menschen mit einer Behinderung sollen als vollwertige, gleichberechtigte Menschen betrachtet werden. Auf dieser Basis sollen die Helfer auf entmündigende Expertenurteile verzichten. - Die Sicht und die Entscheidungen der Menschen mit Behinderungen sollen respektiert und ernst genommen werden. - Die Menschen sollen respektiert werden wie sie sind. - Jeder Mensch hat Rechte. Dieser Grundsatz gilt auch in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen. - Bedürfnisse und Interessen des behinderten Menschen sollen eine Orientierung für die Arbeit mit ihm sein.


4.2 Die Kultur des Helfens auf vier Handlungsebenen


Um die Arbeit mit Menschen mit einer Behinderung in der Empowerment Bewegung besser zu verstehen, muss man die verschiedenen Ebenen genauer betrachten. Man unterscheidet dabei zwischen folgenden Ebenen: der subjektzentrierten Ebene, der gruppenbezogenen Ebene, der institutionellen Ebene und zuletzt der sozialpolitischen und gesellschaftlichen Ebene. (Ausführlich Theunissen 1999a,153 ff.; auch Herriger 1996, 293ff)


4.2.1 Subjektzentrierte Ebene


Auf der subjektzentrierten Ebene sollen Menschen mit einer Beeinträchtigung individuelle Stärke (power) und Selbstvertrauen entwickeln. Durch diese Stärke sollen sie das Werkzeug bekommen ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln (self-efficancy). Diese Lebenshaltung ist ein wichtiger Bestandteil für die psychische Gesundheit und soziale Handlungskompetenz. Diese Ziele spielen in der sozialen Einzelhilfe eine große Rolle. Um diese Ziele zu erreichen, werden folgende Therapiearten angewendet: der „Kompetenzdialog“, die Biographiearbeit sowie lösungsorientierte Therapien. Dieser Ansatz hat das Ziel, ein neues Lebensgefühl zu wecken. Wichtig ist es, dieses Gefühl nicht nur zu wecken, sondern den Menschen Angebote und Möglichkeiten anzubieten, damit sie sich dieser Fähigkeiten bewusst werden und sie vertiefen können.


4.2.2 Gruppenbezogene Ebene


Die Empowerment- Praxis hat auf der gruppenbezogenen Ebene zwei Dinge im Blick: erstens die Anregung und Unterstützung von Menschen mit einer Behinderung zu Gruppenzusammenschlüssen und zweitens den Aufbau und die Erhaltung von tragfähigen Beziehungen und Verbindungen. Der erste Punkt beinhaltet die Entwicklung und Unterstützung von Selbsthilfegegruppen und Kontaktstellen (self-advocacy-groups). Auch sollen solche Gruppen vernetzt werden, so dass sie auch auf der überregionalen Ebene arbeiten können wie z.B. bei Gesundheitskonferenzen oder bundesweiten Treffen von Selbsthilfegruppen. Der Aufbau von tragfähigen Beziehungen beinhaltet folgendes: Auf der Ebene von privaten Netzwerken, Familien-, Freundes- und Nachbarschaftssystemen sollen Unterstützung und soziale Ressourcen in der vertrauten Umgebung geschaffen werden.


4.2.3 Institutionelle Ebene


Haben die vorhergehenden Ebenen alle Menschen mit einer Behinderung im Blick, konzentriert sich die institutionelle Ebene vor allem auf Menschen mit einer geistigen Behinderung. Diese leben meist in großen Einrichtungen. In den meisten Fällen sind diese Einrichtungen von oben organisiert und strukturiert, so dass die Bewohner wenig Möglichkeiten haben sich bei der Gestaltung ihres Lebens zu beteiligen. Aus diesem Grund soll eine Möglichkeit geschaffen werden die Strukturen so zu verändern, dass der geistig Behinderte mitbestimmen kann. Die Grundlage dieser Veränderung ist der Abbau von Hierarchien, so dass Entscheidungen nicht mehr nur von „Oben“ kommen und die einzelnen Wohngruppen mitbestimmen können. Auf den Wohngruppen selber müssen die Bewohner so weit es möglich ist in die Planung mit eingebunden werden, so dass eine bedürfnisorientierte, bedarfsgerechte und flexible Arbeit stattfinden kann.


4.2.4 Sozialpolitische und gesellschaftliche Ebene


Auf sozialpolitischer Ebene sollen Selbsthilfegruppen und Arbeitskreise unterstützt werden, um auf regionalen und überregionalen Ebenen politisch Einfluss ausüben zu können (policy making). Dadurch soll erreicht werden, dass die Entscheidungen von Sozialverwaltungen und Wohlfahrtsverbänden hinsichtlich Konzepte für soziale und rehabilitative Hilfen nicht mehr weitgehend unter Ausschluss Betroffener erarbeitet und beschlossen werden.


4.3 Das Menschenbild in der Empowerment Bewegung


Folgende drei Tabellen möchte ich gerne wiedergeben, da sie sehr deutlich machen, wie sich das Menschenbild in der Empowerment Bewegung von der traditionellen Heilpädagogik unterscheidet. Wie zum Beispiel die Rolle des Menschen mit Behinderung und die des Betreuers. Wird in der Heilpädagogik der Behinderte als Patient angesehen, der aufgrund seiner Beeinträchtigung nicht in der Lage ist selber über sein Leben zu bestimmen und dessen Betreuer deshalb als über ihn entscheidende Experten gelten, so gilt er in der Empowerment Bewegung als Experte seiner eigenen Situation, dem seine Betreuer als Assistenten zur Seite stehen. Seine Ansichten, Meinungen und Bedürfnisse werden ernst genommen und in die Arbeit integriert.
(G. Theunissen, W. Plaute 2002, S. 43)
(G. Theunissen, W. Plaute 2002, S. 186)
(G. Theunissen, W. Plaute 2002, S. 187)


4.4 Praktische Umsetzung der Empowerment Bewegung


Ein Beispiel, das das veränderte Bild vom Menschen mit einer Behinderung in einer Klinik für Schizophreniekranke deutlich macht, fand ich in „Der Spiegel“ (Nr. 26/27,06.05, S. 126-27: „Verhandeln statt behandeln“). In einem Hamburger Modellprojekt werden die Patienten nicht eingesperrt und entrechtet. Sie können aktiv mitbestimmen, wie lange sie in der Einrichtung sind und wie ihre medikamentöse Behandlung aussieht. „’Durch eine dramatische Zwangseinweisung mit Polizei und Ordnungsamt traumatisieren wir den Patienten zusätzlich’ sagt Eck. ‚Man tut ihm genau das an, wovor er sich fürchtet.’ In der BES setzt das Team auf so viel Selbstbestimmung wie möglich. Es ist das gute Recht des Patienten, keine Medikamente zu nehmen. Immer wieder gibt es zwischen Therapeuten und Patienten ein zähes Ringen um diese Frage. Meist reicht aber schon die Wahlfreiheit, damit Patienten Neuroleptika zuverlässig einnehmen. Der Zwang zum Medikament ist nur gerechtfertigt, wenn jemand für sich selbst oder andere zur Gefahr wird.“ An diesem Beispiel wird das neue Bild vom Patienten als Experte seiner eigenen Krankheit deutlich. Er kann selber bestimmen, wie weit er sich auf die Behandlung einlässt. Trotz seiner Krankheit wird er weiter als Mensch gesehen, der die Kompetenz und das Recht auf Mitbestimmung hat.


4.5 Die Demokratische Partizipation im Bezug auf den Lebensalltag in einem Wohnheim für Menschen mit einer Behinderung


Die Demokratische Partizipation soll Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit geben, so selbständig wie möglich zu leben. Die Umsetzung der demokratischen Partizipation erfordert von beiden Seiten, von den Betreuern und den Bewohnern, eine gewisse Anstrengung. Auf der Seite der Betreuer heißt es wach zu sein und nicht in ein Verhaltensmuster zu verfallen, das diesen Prozess bremsen kann. Für die gesamte Organisation ist es notwendig, dass die Entscheidungen nicht von oben kommen. Es ist wichtig, dass die einzelnen Wohngruppen eigene Entscheidungen fällen können, um auf die Bedürfnisse ihrer Bewohner einzugehen. Um das Prinzip der Demokratischen Partizipation deutlich zu machen, habe ich vier Punke ausgearbeitet:


4.5.1 Mitplanung- und Mitgestaltung beim Bau / der Einrichtung der Wohngruppe


Die Bewohner der Einrichtung sollten die Möglichkeit haben bei der architektonischen Gestaltung ihrer Wohngruppe mitzubestimmen. Dies sollte in Zusammenarbeit mit dem Architekten in stattfinden. Diese Möglichkeit der Partizipation hilft den Menschen sich in einer ihren Bedürfnissen angepassten Wohngruppe zuhause zu fühlen.


4.5.2 „Wohnvereinbarungen“


Jeder Bewohner hat Rechte und Pflichten in einer Wohngemeinschaft, welche in einem Vertrag festgehalten werden. Die Form vom Vertrag muss so gestaltet sein, dass der Mensch mit Behinderung, ihn verstehen kann. Wichtig ist auch, dass der Vertrag ergänzt werden kann um den individuellen Bedürfnissen gerecht werden zu können. Um sicherzugehen, dass der Inhalt des Vertrags im Laufe der Zeit nicht an den Bedürfnissen des Bewohners vorbei geht, ist es notwendig ihn regelmäßig zu überprüfen. Diese Vertragsbesprechung sollte 1x im Jahr stattfinden. Verlangt der Bewohner früher eine Vertragsbesprechung, so sollte diese stattfinden.


4.5.3 Bewohnerbesprechung zur Gestaltung der alltäglichen Abläufe


Ein wichtiger Bestandteil in einer Wohngruppe ist die regelmäßige Bewohnerbesprechung. In dieser können neben der Wochenplanung Probleme und Unklarheiten bearbeitet und geklärt werden. Die Entscheidungen sollen, wenn eine Einigung nicht möglich ist, mit Mehrheitsentscheid entschieden werden und das Ergebnis schriftlich festgehalten werden. Wichtig ist ein fairer und höflicher Umgang im Gespräch. Die Bewohner können ihre Bezugsperson, ihren persönlichen Assistenten, bei den Gesprächen und Diskussionen hinzuziehen.


4.5.4 Assistenzbesprechungen mit Mitarbeitern zur Festlegung der Unterstützenden Maßnahmen


In der Betreuung der Bewohner ist die Vereinbarung mit dem „persönlichen Assistenten“ sehr wichtig. Diese Vereinbarung beinhaltet eine deutliche Festlegung, in welchen Bereichen der Bewohner Hilfestellungen benötigt und wo er selbständig handeln kann und will. Dies hat den Hintergrund, dem Mensch mit Behinderung eine größtmögliche Selbständigkeit einzuräumen. Diese Vereinbarungen werden regelmäßig überprüft, um auf Veränderungen reagieren zu können.


5. Praktische Erfahrungen


Ich möchte nun auf meine Erfahrungen eingehen, die ich im Laufe meiner Arbeit in der Behindertenhilfe gemacht habe. Zwei Jahre arbeitete und lebte ich in zwei Camphill-Einrichtungen: in Amerika im Camphill Village New York und anschließend in der Dorfgemeinschaft Lehenhof im Deggenhausertal.


5.1 Das anthroposophische Menschenbild


In der anthroposophischen Heilpädagogik wird der Mensch mit einer Behinderung nicht aus dem defizitären Blickwinkel angesehen. Eine wichtige Grundlage ist dabei der Inkarnationsgedanke, worauf ich nun eingehen werde. Der Mensch entwickelt sich von Inkarnation zu Inkarnation und mit ihm die ganze Menschheit. Jeder Mensch wird in einer jeweiligen Inkarnation mit bestimmten Fähigkeit aber auch mit bestimmten Schwächen geboren. Behinderung wird als eine Schicksalsgegebenheit und Chance angesehen, bestimmte Qualitäten auszubilden und zu schulen. Denn ich lerne und entwickele mich dort, wo ich Anstrengung hineingeben muss und nicht da, wo ich ausgezeichnet bin. Johannes Hemleben drückt dies folgendermaßen aus: „Eine solche Verkörperung ist keineswegs sinnlos und vergeblich. Sie vermittelt Erlebnisse und Erfahrungen, die von der ewigen Individualität im Leben und nach dem Tod verarbeitet werden und zu neuen Kräften für eine nächste Inkarnation heranreifen. Darum gilt es, den Kindern mit einem Höchstmaß von Verständnis und und Liebe zu begegnen.“ (Johannes Hemleben 1963, S. 134) Ein Leben mit einer sogenannten „Behinderung“ bedeutet aber nicht unbedingt eine verminderte Lebensqualität, was jeder bestätigen kann, der sogenannte „behinderte“ Kinder und Menschen kennt. Aus diesem Grund wird der Mensch nicht nach seiner Behinderung oder nach seinen Einschränkungen beurteilt. Er wird als eine gleichwertige Persönlichkeit gesehen, die in ihrem Wesenskern niemals behindert sein kann. Um diesen Gedanken besser zu verstehen, möchte ich die Dreigliedrigkeit aufzeigen, die nach Rudolf Steiner in der „Theosophie“( ) gegeben ist. Rudolf Steiner gliedert den Menschen in drei Wesenheiten: Der physische Leib ist aus den physischen Stoffen der Welt aufgebaut. Er unterliegt damit eben diesen Stoffen und Kräften der physischen Welt, d.h. er verfällt nach dem Tode. Die Seele wird vom Schicksal bestimmt. Sein Schicksal schafft sich der Mensch in gewisser Weise selbst durch seine Handlungen. Der „ewige“ Geist, welcher das „Ich“ in sich trägt, unterliegt dem Gesetzt der Wiederverkörperung Der Mensch mit Behinderung wird in der anthroposophischen Heilpädagogik nicht sein ganzes Leben als ein zu bevormundender Mensch gesehen. Denn auch er will nicht sein ganzes Leben erzogen werden. Er hat ein Recht auf eine Biographie wie jeder andere Mensch. Aus diesem Grunde unterscheidet die anthroposophische Heilpädagogik zwischen Heilpädagogik und Sozialtherapie. Die Heilpädagogik findet ihre Anwendung beim Kinde mit Behinderung bis zum Alter von 16 Jahren. In dieser Zeit liegt der Schwerpunkt auf bestmöglichste und engagierte Förderung, auf Erziehung und Führung, um es auf das Leben vorzubereiten. In der Sozialtherapie liegt der Schwerpunkt nun in der Begleitung des erwachsenen Menschen mit Behinderung. Dieser soll als erwachsener Mensch am öffentlichen Leben teilnehmen und Verantwortung übernehmen. Er hat seinen eigenen Privatbereich, eigene Interessen und Abneigungen und baut Freundschaften und Partnerschaften auf. Je mehr Verantwortung ein behinderter Mensch tragen kann, desto mehr Freiheiten soll er auch haben. Das Ziel ist hier die größtmöglichste Entfaltung seiner Persönlichkeit. Die Begleitung der Menschen mit Behinderungen in Form der Heilpädagogik und später der Sozialtherapie unterstützen den Menschen in seinen Handlungen und so die Entwicklung seiner Seele.


5.2 Die Struktur einer Camphill – Dorfgemeinschaft


Nun möchte ich die Struktur aufzeigen, die man in einer Camphill-Dorfgemeinschaft vorfindet: In einer Dorfgemeinschaft wird kein Unterschied zwischen zu betreuenden Menschen und den Betreuern gemacht, sondern ein geschwisterliches Zusammenleben angestrebt. Die Gemeinschaft besteht aus Menschen, die gleichwertig miteinander leben und arbeiten. Eine Dorfgemeinschaft ist folgendermaßen aufgebaut: Es gibt die Landwirtschaft, einen Garten und verschiedene Werkstätten wie die Weberei, Bäckerei, Wollwerkstatt, Buchbinderei, Dorfmeisterei etc.. Die Produkte werden auf dem freien Markt verkauft. Es gibt verschiedene Wohnhäuser, in denen 1-2 Hausgemeinschaften leben. Jede Hausgemeinschaft gibt ihrem Haus einen eigenen Namen und gestaltet die Räume nach ihrem eigenen Geschmack. Eine Hausgemeinschaft setzt sich in der Regel aus bis zu zehn zu betreuenden Menschen und vier Betreuern nebst Kindern zusammen. Gekocht und gegessen wird in den Häusern. Zu den ständigen Betreuern gehören die Hausverantwortlichen und wechselnd Zivildienstleistende, Praktikanten und Seminaristen. Die Häuser befinden sich nicht nur in der Einrichtung selber. Es gibt auch in den benachbarten Orten Wohngruppen, die in dort gut integriert sind. Das Leben in einer Dorfgemeinschaft ist durch eine für alle verbindliche Struktur gegliedert. Auch das christlich, religiöse Leben wird gepflegt und ist jeder Konfession zugänglich. Jede Woche ist eine bestimmte Bibelstelle vorgegeben, die in der Woche regelmäßig gelesen wird. Am Samstagabend versammelt sich dann die Familie festlich gekleidet zum Bibelabend, wo über die betreffende Perikope gesprochen wird. Am Sonntag geht man dann gemeinsam zur Handlung, Morgenfeier oder Messe. Weiter ist das Jahr in bestimmte Höhepunkte aufgeteilt. Feste wie Weihnachten, Fasching, Ostern, Pfingsten, Johanni oder Michaeli werden in der Gemeinschaft zusammen gefeiert. Diese Feste werden mit großem Engagement gestaltet. In vielen Dorfgemeinschaften ist hierfür ein eigener Festsaal eingerichtet, in dem außerdem kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Theateraufführungen und Vorträge stattfinden. Schaut man sich Aufbau und Lebensgestaltung dieser Dorfgemeinschaften an, kann man viele Aspekte der Normalisierung und der Empowerment - Bewegung erkennen. Es ist ein Streitpunkt, ob das Prinzip der Normalisierung erfüllt ist, da die Einrichtungen sich abgelegen auf dem Land befinden, so dass ohne Fahrzeuge Ausflüge in die Stadt und damit alltägliche Begegnungen mit anderen Menschen nicht möglich sind. Auf der anderen Seite bietet die abgelegene Lage eine gute Möglichkeit für die Bewohner, sich abhängig von ihren Möglichkeiten frei zu bewegen. Sie können spazieren gehen, Freunde besuchen oder zu ihrer Arbeitstelle gehen, ohne Gefahr zu laufen im Straßenverkehr gefährdet zu werden. Nach meiner Erfahrung sind nur wenige Bewohner in der Lage, sich in einem öffentlichen Gebiet frei zu bewegen. Sei es aus dem Grund, dass sie den Straßenverkehr nicht einschätzen können oder dass sie wegen der vielen Reize überfordert werden können. Es gibt Bewohner, die mit der beschriebenen Struktur nichts anfangen können. Für diese Menschen muss dann eine veränderte Form gefunden werden, in Form von Außenwohngruppen oder einer ganz anderen Einrichtung. Die Sichtweise der Camphill-Bewegung auf den Menschen mit Behinderungen entspricht dem der der Normalisierung. Die Menschen werden nicht ihr ganzes Leben als lernbedürftig angesehen (siehe den Unterschied Heilpädagogik und Sozialtherapie). Man kann dies gleichstellen mit dem „Pass-Programm“, nach dem zum Beispiel Kinder als Kinder und Erwachsene als Erwachsene gesehen werden sollen. Innerhalb der Lebensgemeinschaften haben die Bewohner die Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltung des Hauses oder des eigenen Zimmers zu beteiligen. Es besteht auch die Möglichkeit den Wunsch zu äußern, in eine andere Familie zu kommen. Bevor die Bewohner, die neu in eine Lebensgemeinschaft kommen, sich für einen Arbeitsplatz entscheiden, durchlaufen sie sämtliche Werkstätten. Erst dann wird mit den betreuten Menschen gemeinsam beschlossen, wo sie arbeiten werden. Ein Wechsel der Arbeitstelle ist auch danach nicht ausgeschlossen. In den verschiedenen Werkstätten werden die betreuten Menschen nicht nach ihrem Arbeitspensum bewertet. Ein „fitter“ Betreuter, der zum Beispiel ein großes Arbeitspensum im Garten erfüllen kann, steht nicht über dem, der in derselben Zeit nur eine kleine Aufgabe erledigen kann. Dies garantiert, dass die Menschen mit Behinderung nicht nach ihren Defiziten beurteilt werden, sondern nach ihren Fähigkeiten als Individuum, als Mensch. Kommen neue Bewohner in ein Haus, haben sie die Möglichkeit ein paar Wochen in der Hausgemeinschaft zu leben, um zu sehen ob es ihnen gefällt. Je nach eigener Fähigkeit können sie dann entscheiden, ob die Gruppe für sich richtig ist oder nicht. Oft müssen sich die Betreuer auf Beobachtungen stützen, da die Fähigkeit sich auszudrücken durch die Beeinträchtigung eingeschränkt ist.


6. Zusammenfassung


Zum Schluss möchte ich noch einmal auf die Auswirkungen der Normalisierung und der Empowerment - Bewegung auf den Alltag der Menschen mit Behinderungen eingehen. Ich sehe beide Bewegungen als wichtige Grundlagen für ein „normales“ Leben. Der Alltag zeigt aber, dass die Umsetzung dieser Gedanken oft an die Grenze des Machbaren stößt und ein starkes Engagement erfordert. Der Helfer muss darauf achten, dass er seine Arbeit mit den behinderten Menschen reflektiert und nicht unbewusst seine eigenen Vorstellungen auf den sie überträgt. Ich kenne diese Gefahr von mir selber. Es ist deutlich, dass eine klientenzentrierte Arbeitsweise mehr Engagement erfordert, als wenn man Menschen mit Behinderungen nur betreut. Diesen Gedanken präsent zu haben ist wichtig, da der Alltag in einer Wohngruppe oft eng ist. Als Betreuer kommt man dann in die Situation, dass Dinge erledigt werden müssen aufgrund derer der betreute Mensch in den Hintergrund gerät. Eine bewusste Arbeitshaltung ist in diesem Falle wichtig.

 


7. Quellenverzeichnis

  • Bücher Georg Theunissen, Wolfgang Plaute: Handbuch Empowerment und Heilpädagogik, Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau 2002
  • Theodor Thesing: Betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Menschen mit einer geistigen Behinderung, Lambertus-Verlag. Freiburg im Breisgau 1990
  • Internet www.imperfekt.de/ausstellung.html (In-Script „Ich, du und die anderen“)
  • www.lehenhof.de/frameset_b.html (Heilpädagogik und Sozialtherapie)

 

Autor: Johannes Högemann / Alle Rechte vorbehalten

 

 

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esszet  - Wow   |195.158.167.xxx |2007-10-15 13:28:53
Danke für diesen ausführlichen Artikel.
Michael Hartmann  - doppel WOW   |84.159.84.xxx |2007-10-30 23:59:03
Ich kann mich dem Kommentar von esszet wirklich nur anschließen.
WOW!
Kann
diese Infos für mein Referat wirklich gut gebrauchen.
Brrrr die Zeit
eilt......
Vielen Dank

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