Ethik
Zivilcourage trotz Angst vor Übergriffen Drucken E-Mail
Freitag, 16 Juli 2010
Baierbrunn - Nach dem brutalen S-Bahnmord von München-Solln vor wenigen Wochen ist in Deutschland eine hitzige Diskussion über Zivilcourage entbrannt. Ein S-Bahn-Fahrgast war Mitte September von jugendlichen Gewalttätern zu Tode geprügelt worden, nur weil er vier Kinder vor deren Angriffen hatte beschützen wollen. Seitdem stellen sich viele die Frage, wie sie wohl in einer solchen Situation reagieren würden. Kann man überhaupt noch helfen, oder begibt man sich dann selbst in Lebensgefahr?
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PID: Gesetzliche Regelung erforderlich Drucken E-Mail
Donnerstag, 15 Juli 2010
Köln - "Es besteht sehr wohl ein gut begründeter Anlass zur gesetzlichen Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Warum die Bundesjustizministerin sich nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur PID hier nicht in der Pflicht sieht, vermag ich nicht nachzuvollziehen", betont der Bundespräses des Kolpingwerkes Deutschland Ottmar Dillenburg.
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Forschung gegen Behinderung Drucken E-Mail
Montag, 12 Juli 2010
Das macht uns Angst.

Wir haben eine E-Mail von Presse-Stelle der Lebenshilfe bekommen.
Darum geht es:
Es gibt eine neue Forschungs-Gruppe,
die an Kindern mit Lernschwierigkeiten forscht.
Die Forscher wollen wissen:
Welche Gene sind verantwortlich für die Behinderung?
Sie sind der Meinung, sie wollen was Gutes tun.
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Lebenshilfe lehnt Gentest an Embryonen weiterhin ab Drucken E-Mail
Donnerstag, 08 Juli 2010
Der Fall eines Berliner Frauenarztes war gestern Gegenstand eines Strafverfahrens beim Bundesgerichtshof (BGH). Der Gynäkologe hatte in den Jahren 2005 und 2006 bei drei Frauen Präimplantationsdiagnostik (PID) angewandt. Die PID ist eine Methode, künstlich befruchtete Eizellen auf genetische Defekte zu untersuchen – bevor diese in den Mutterleib eingesetzt werden. Der Arzt hatte sich selbst angezeigt, um zu klären, ob diese Methode zulässig ist.
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Hubert Hüppe kritisiert BGH-Entscheidung zur Präimplantationsdiagnostik Drucken E-Mail
Donnerstag, 08 Juli 2010
„Mit dieser Entscheidung ist die Tür zu 'Designerkindern' und damit zum Aussortieren menschlichen Lebens weit geöffnet. Das bedeutet letztendlich, dass Menschen mit Behinderungen schon vor ihrer Geburt aussortiert werden“, erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe anlässlich der Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur Strafbarkeit der Präimplantationsdiagnostik.
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BGH-Urteil zur Präimplantationsdiagnostik Drucken E-Mail
Donnerstag, 08 Juli 2010
Berlin - Anlässlich des BGH-Urteils zur Präimplantationsdiagnostik (PID) erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk MdB: Die BGH-Richter haben mit ihrer Entscheidung vorgeburtlicher Selektion Tür und Tor geöffnet. In Zukunft werden Ärzte und Eltern mit Hilfe der Embryonen-Tests darüber urteilen dürfen, ob ein Leben lebenswert ist oder nicht.
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Bundesverfassungsgericht oder Bundestag muss Embryonenschutz wieder herstellen Drucken E-Mail
Mittwoch, 07 Juli 2010
Brüssel - "Dieses Urteil darf auf Dauer keinen Bestand haben. Entweder das Bundesverfassungsgericht oder der Deutsche Bundestag muss den Embryonenschutz in Deutschland wieder herstellen." Dies erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/Christdemokraten), Dr. med. Peter Liese, angesichts der Entscheidung des BGH, dass die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland zulässig ist. "Unsere Verfassung schützt das menschliche Leben. Und auch wenn es bei Schwangerschaftskonfliktfällen die Möglichkeit gibt, das Leben des Embryos mit anderen Mitteln als durch das Strafrecht zu schützen, so muss der Lebensschutz grundsätzlich erhalten bleiben. Insbesondere bei ungewollten Schwangerschaften kann man das Leben des Embryos nicht gegen den Willen der Frau schützen. Bei PID geht es allerdings um eine geplante Schwangerschaft und schon bei Beginn des Verfahrens ist klar, dass Embryonen, das heißt menschliche Lebewesen in der Frühphase ihrer Entwicklung, zerstört werden", so Liese, der auch Vorsitzender der AG Bioethik seiner Fraktion ist.
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Kein Freibrief für Designer-Babies Drucken E-Mail
Mittwoch, 07 Juli 2010
„Die unlogische Diskrepanz zwischen den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik und der Präimplantationsdiagnostik ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofes endlich aufgehoben worden“, begrüßt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, das BGH-Urteil zur Präimplantationsdiagnostik (PID).
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Hoppe zum Urteil des BGH zur Sterbehilfe Drucken E-Mail
Montag, 28 Juni 2010
"Die Ärzteschaft hat mit den "Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung" jeder Form aktiver Sterbehilfe eine klare Absage erteilt. Die Grundsätze stellen klar, dass Patienten mit schwersten zerebralen Schädigungen und anhaltender Bewusstlosigkeit – also sogenannte Wachkoma-Patienten - wie alle Patienten ein Recht auf Behandlung, Pflege und Zuwendung haben. Lebenserhaltende Therapie einschließlich künstlicher Ernährung ist daher unter Beachtung ihres geäußerten Willens oder mutmaßlichen Willens grundsätzlich geboten. In Fällen, in denen der Patientenwille nicht eindeutig zu ermitteln ist, hat die Erhaltung des Lebens absoluten Vorrang. Es darf nicht dazu kommen, dass Menschen allein wegen ihres Wachkomas als lebensmüde angesehen werden.
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Ethikrat bietet öffentliches Diskussionsforum für Intersex-Problematik Drucken E-Mail
Montag, 28 Juni 2010
Berlin - Mit dem Ziel, die gesellschaftliche Debatte zum Thema Intersexualität zu enttabuisieren, vorherrschende, gesellschaftlich festgelegte Geschlechtsnormen zu hinterfragen und die Diskussion über die gesellschaftliche Akzeptanz intersexueller Menschen anzustoßen, hat der Deutsche Ethikrat am vergangenen Mittwoch sein "Forum Bioethik" dem Thema "Intersexualität - Leben zwischen den Geschlechtern" gewidmet.
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Mehr Transparenz in der Statistik über Spätabtreibungen Drucken E-Mail
Dienstag, 22 Juni 2010
Berlin - Erstmals gibt es in der Bundesrepublik eine verbesserte Statistik über Spätabtreibungen. Die bisherige Erhebung von Schwangerschaftsabbrüchen wies die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib nicht aus. Die so genannten Fetozide werden bei Spätabtreibung eingesetzt.
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