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Donnerstag, 09 Oktober 2008 |
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Für die Ferienbetreuung in einer Schule für Kinder mit geistiger und mehrfacher Be- hinderung muss jährlich ein Sozialhilfeantrag gestellt werden, eine Schulbescheini- gung und der Behindertenausweis vorgelegt werden. |
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Dienstag, 06 Mai 2008 |
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Hamburg - Über 5.000-mal meldeten sich im vergangenen Jahr Versicherte bei der Techniker Krankenkasse (TK), weil sie einen Behandlungsfehler vermuteten, meist aus den Bereichen Chirurgie oder Orthopädie. "Glücklicherweise bewegt sich die Zahl der tatsächlichen Behandlungsfehler gerechnet auf unsere insgesamt über 6,3 Millionen Versicherten im Promillebereich," so Gudrun Berger, Leiterin des Referates Medizinrechte bei der TK. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen haben medizinische Fehler aber oft schwerwiegende Folgen. Neben dem schweren Schicksal, müssen sie sich meist auch mit Versicherungen, Krankenhäusern und Gutachtern auseinandersetzen. Oftmals wissen die Patienten aber nicht, wo sie Hilfe bekommen können. Die TK bietet jetzt auf ihrer Internetseite www.tk-online.de einen interaktiven Leistungslotsen an, der darüber informiert, was man im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers unternehmen kann und welche Unterstützung die Krankenkasse bietet. |
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Montag, 10 März 2008 |
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Berlin - Wer sich vor einer Fernreise vorbeugend impfen lassen möchte oder vor Aufnahme einer neuen Sportart auf seine Tauglichkeit untersuchen lässt, beansprucht Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz "IGeL". Diese Leistungen bezahlen die Krankenkassen nicht, die Kosten müssen die Patienten selbst tragen. Auch andere Individuelle Gesundheitsleistungen, wie beispielsweise zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Akupunktur oder Augeninnendruckmessungen, können im Einzelfall empfehlenswert oder sogar medizinisch erforderlich sein, wenngleich die Krankenkasse dafür die Kosten nicht übernimmt. Mit der Patientenbroschüre "Individuelle Gesundheitsleistungen - was Sie über IGeL wissen sollten" gibt die Bundesärztekammer Antworten auf häufig gestellte Fragen zum korrekten Umgang mit diesen Selbstzahlerleistungen. |
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Donnerstag, 17 Januar 2008 |
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Anlässlich der 1. Lesung des Sozialgerichtsänderungsgesetzes (SGGArbGGÄndG) erklärt SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz: "Der SoVD fordert, dass eine Entlastung der Sozialgerichte auf keinen Fall zu einer Einschränkung des Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger führen darf. Klagen vor den Sozialgerichten haben für die Versicherten existentielle Bedeutung, da es um ihre Ansprüche auf Sozialleistungen geht. Der SoVD begrüßt daher, dass der Gesetzentwurf auf mehrere Vorschläge des Bundesrates verzichtet, die den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger stark beschneiden würden." |
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Sonntag, 13 Januar 2008 |
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Besteht ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege, so muss die Krankenkasse diese auch dann sicherstellen und finanzieren, wenn der Patient sie nicht zu Hause in Anspruch nimmt, so dass Hessische Landessozialgericht in einer aktuellen Entscheidung vom 17.12.2007 – Az. L 1 KR 110/06 |
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Dienstag, 04 Dezember 2007 |
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Der demografische Wandel und damit der Bedeutungszuwachs der Gerontopsychiatrie stellt uns auch im Recht vor gänzlich neue Herausforderungen. Das Recht des dementiell erkrankten Bürgers dürfte zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden, geht es doch im Kern um Fragen der Sicherheit, der gebotenen Therapie und der Absicherung der Grundrechte des multimorbiden Alterspatienten. |
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Donnerstag, 22 November 2007 |
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Im Regelfall müssen die Krankenkassen zum Ausgleich einer konkreten Behinderung nur ein Hilfsmittel bewilligen. In Einzelfällen kann jedoch eine Mehrfach-Ausstattung notwendig sein und darf nicht mit dem Argument der Unwirtschaftlichkkeit abgelehnt werden, so ein Beschluss des 1. Senats des Hessischen Landessozialgerichts v. 08.11.07. |
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Mittwoch, 07 November 2007 |
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Die Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow hat Vertreter der nordrhein-westfälischen Behindertenverbände und des Landesbehinder- tenbeirates zum Dialog nach Düsseldorf eingeladen, um u. a. gemein- sam zu beraten, wie Informationsdefizite beim Übergang der Zuständig- keiten der Versorgungsämter in Schwerbehindertenangelegenheiten auf die Städte und Kreise in NRW möglichst von vornherein erkannt und vermieden werden können. |
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