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Samstag, 29 August 2009 |
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Berlin (KNA) Rechtssicherheit für alle Beteiligten - das versprich das Gesetz, das am Dienstag in Kraft tritt und für Patientenverfügungen erstmals einen konkreten rechtlichen Rahmen schafft: «Es soll sichergestellt werden, dass der das Betreuungsrecht prägende Grundsatz der Achtung des Selbstbestimmungsrechts entscheidungsunfähiger Menschen auch bei medizinischen Behandlungen beachtet wird», heißt es. |
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Freitag, 28 August 2009 |
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Mit Patientenverfügungen können Menschen vorab festlegen, wie sie im Fall einer schwerwiegenden Erkrankung medizinisch behandelt werden wollen. Diese Dokumente können vorgeben, ob Ärzte alle Möglichkeiten moderner Medizin ausschöpfen sollen, um das Leben zu erhalten, oder ob sie auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten sollen. Insbesondere soll es dabei um Fälle gehen, in denen sich Patienten wegen lang andauernder Bewusstlosigkeit oder schwerer Hirnschäden nicht mehr selber äußern können. |
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Freitag, 28 August 2009 |
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Berlin (KNA) Hilfe beim Verfassen von Patientenverfügung bieten ein «Qualitätscheck» der Deutschen Hospiz Stiftung und ein aktualisierter Ratgeber der Verbraucherzentralen. Der Ratgeber informiert über Vollmachten und Verfügungen, zeigt verschiedene Möglichkeiten zur Vorsorge bei schwerer Krankheit und Pflegebedürftigkeit auf und erläutert, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn ein Patient zuvor keine Anweisungen gegeben hat. Der «Qualitätscheck» will Orientierung geben, welche Hilfsangebote beim Verfassen einer Patientenverfügung seriös und sinnvoll sind. |
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Donnerstag, 27 August 2009 |
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Ungeachtet der Auffassung des Präsidiums der BÄK ist die ärztliche Assistenz beim Suizid in bestimmten Grenzfällen durchaus eine Option, die den Ansprüchen höchster Humanität genügt. Hierbei ist nicht von zentraler Bedeutung, ob die ärztliche Assistenz beim Suizid dem Arztethos entspricht oder nicht; entscheidend ist, dass das Recht nicht weithin das zu übernehmen gedenkt, was eine konservative Arztethik als „moralisches Recht“ für die einzelnen Berufsangehörigen für verbindlich erachten will. |
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Montag, 10 August 2009 |
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Jeder zweite Deutsche stirbt im Krankenhaus. Ein in England entwickelter Leitfaden soll Ärzten und Pflegepersonal helfen, diesen Patienten ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Eine Studie in der Fachzeitschrift "DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift" (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2009) zeigt, dass der "Liverpool Care Pathway" auch an einer deutschen Klinik erfolgreich eingesetzt werden kann. |
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