Sterbehilfe
Ärztekammer Nordrhein zur ambulanten Sterbehilfe in den Niederlanden Drucken E-Mail
Donnerstag, 09 Februar 2012
Düsseldorf - In Nordrhein-Westfalen wird sich die Ärzteschaft weiter für einen konsequenten Ausbau der humanen Begleitung schwer kranker und sterbender Menschen mit den Mitteln der modernen Palliativmedizin einsetzen. "Eine fürsorgliche Medizin am Lebensende ist die deutsche Alternative zur aktiven Sterbehilfe, wie sie in den Benelux-Staaten erlaubt ist", sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, heute (Dienstag, 7. Februar) in Düsseldorf. Er zeigte sich bestürzt über eine Meldung der Katholischen Nachrichtenagentur, wonach in den Niederlanden ab 1. März sechs Teams aus Ärzten und Pflegern Menschen zuhause aufsuchen werden, um Sterbehilfe zu leisten.
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Ärztetag: Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten Drucken E-Mail
Donnerstag, 02 Juni 2011
Kiel - „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Der Deutsche Ärztetag in Kiel hat diese Neuformulierung der (Muster-)Berufsordnung (MBO) beschlossen, um Ärztinnen und Ärzten mehr Orientierung im Umgang mit sterbenden Menschen zu geben.
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Mitwirkung an der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe Drucken E-Mail
Freitag, 18 Februar 2011
Berlin - „Der Umgang mit schwerkranken und sterbenden Menschen ist in den letzten Monaten immer stärker in das Blickfeld der breiten Öffentlichkeit gerückt. Dabei hat die Bundesärztekammer gegen jede Form von aktiver Sterbehilfe klar Position bezogen. Dies entspricht auch dem Willen der übergroßen Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte, wie eine Umfrage des Allensbach-Instituts im Auftrag der Bundesärztekammer unlängst bestätigte. Auch in unseren nun überarbeiteten Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung wird unmissverständlich klargestellt, dass die Tötung von Patienten strafbar ist, auch wenn sie auf Verlangen des Patienten erfolgt.“ Das sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, anlässlich der Vorstellung der überarbeiteten Grundsätze der BÄK zur ärztlichen Sterbebegleitung in Berlin.
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Charta zur Betreuung schwersterkrankter und sterbender Menschen Drucken E-Mail
Mittwoch, 27 Oktober 2010
Es scheint hohe Zeit zu sein, die Diskussion um die ärztliche Suizidbeihilfe und die „Tötung auf Verlangen“ erneut zu beleben, bevor konservative Eliten die Möglichkeit haben, einen ethischen und moralischen Konsens (?) im Hinblick auf das selbstbestimmte Sterben auch eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen zu etablieren, der in höchstem Maße dem geschriebenen Verfassungsrecht abträglich zu sein scheint und so unversehens dazu führen könnte, dass künftig nur noch ein „moralischer Wert“ strikte Geltung beansprucht, während demgegenüber divergierende Werthaltungen als „unmoralisch“ diskreditiert werden – wenn nicht expressis verbis, dann doch aufgrund einer überwältigen Mehrheit, die sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung den Text der Charta zueigen machen, auch wenn diese nicht nach strikter Verbindlichkeit strebt.
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Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen Drucken E-Mail
Donnerstag, 09 September 2010
Berlin - Die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland hat in den vergangenen 25 Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Immer noch aber werden viele Menschen von entsprechenden ambulanten und stationären Angeboten nicht erreicht; sie leiden unter Schmerzen und anderen belastenden Symptomen, wären lieber an einem vertrauten Ort und fühlen sich häufig an ihrem Lebensende alleingelassen.
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